Betreff
Erleichterung zur Beschleunigung der Aufstellung der Jahresabschlüsse
Vorlage
BV 145/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

1.   folgende Erleichterungen gem. Punkt 1 des Runderlasses des Ministerium für Inneres und Sport vom 15.10.2020 „Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ für die Erstellung ausstehender Jahresabschlüsse in Anspruch zu nehmen und somit auf die entsprechenden Jahresabschlussarbeiten und –buchungen zu verzichten:

 

1a)   körperliche Bestandsaufnahmen

1b)   außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen gem. § 40 (3) KomHVO im Zuge des Verzichts auf körperliche Bestandsaufnahmen

1g)   Dokumentation von Teilrechnungen

1h)   Erstellung eines Anhangs gem. § 118(2) Nr. 4 KVG LSA i.V.m. § 47 KomHVO sowie eines Rechenschaftsberichtes gem. § 118(3) KVG LSA i.V.m. § 48 KomHVO; wesentliche Geschäftsvorfälle und Haushaltsentwicklungen der Jahre werden im ersten vollständig erstellten Jahresabschluss ausgewiesen

 

2.   folgenden Umsetzungsplan:

 

-          Erstellung der Jahresabschlüsse 2016 – 2019 in verkürzter Form (Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. Pkt. 1 der Beschlussvorlage) bis zum 15.02.2021

-          Erstellung des Jahresabschlusses 2020  in vollständiger Form gem. den Anforderungen aus KVG und KomHVO bis zum 19.03.2021

-          Vorlage der Jahresabschlüsse zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stendal

-          Beschlussfassung der Jahresabschlüsse bis zum 30.10.2021

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

______________________________________________________________________

 


Anlagen:

Runderlass des Ministerium für Inneres und Sport vom 15.10.2020 „Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“

 

 


Begründung:

Gem. § 118 KVG LSA hat die Kommune für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Vermögensrechnung (Bilanz) und einem Anhang. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Jahresabschluss sind als Anlagen Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie über die in das folgende Jahr zu übertragenden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 107 Abs. 3 KVG LSA beizufügen.

 

Auf der Grundlage des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt i.V.m. der Bewilligung der Stichtagsverlängerung hatte die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) für das Jahr 2014 den ersten doppischen Haushalt sowie eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Eröffnungsbilanz hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.11.2018, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 in den Sitzungen am 20.11.2019 und 23.09.2020 beschlossen.

Derzeit steht die Erarbeitung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse 2016 – 2020 aus. Der erhebliche Arbeits- und Zeitaufwand, der hierfür erforderlich ist, verhindert die Aufholung. Verwaltung, Stadtrat und Aufsichtsbehörde fehlen somit aktuelle Angaben zu der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Finanzpolitische Entscheidungen können nur auf Grund vorläufiger Daten gefasst werden.

 

Um den Kommunen die Aufarbeitung der ausstehenden Jahresabschlüsse zu erleichtern, hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt mit Datum vom 15.10.2020 den Runderlass für „Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ herausgegeben. Dieser gibt unter Punkt 1 Hinweise zu möglichen Erleichterungen, die bis einschl. Jahresabschluss 2020 gelten.

Die Erleichterungen sowie der Umsetzungsplan sind mit dem Rechnungsprüfungsamt abzustimmen und durch die Vertretung zu beschließen.

 

Im Ergebnis der Abstimmungen mit dem Rechnungsprüfungsamt hat die Verwaltung die Inanspruchnahme der Erleichterungen sowie den Umsetzungsplan erarbeitet.

 

Rechtliche Grundlagen:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 in der derzeit geltenden Fassung (KVG LSA)

Kommunalhaushaltsverordnung vom 16.12.2015 (KomHVO)

Runderlass des Ministerium für Inneres und Sport vom 15.10.2020 „Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.