Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2022/23 bis 2026/27 inkl. Langfristprognose bis 2031/32
Vorlage
BV 146/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 6 Abs. 5 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPL-VO 2022) die als Anlage beigefügte Zuarbeit zur Aufstellung der Schulentwicklungsplanung 2022 durch den Landkreises Stendal.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 


Begründung:

Entsprechend der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPL-VO 2022), ist für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 durch den Landkreis Stendal eine Schulentwicklungsplanung aufzustellen. Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes im Land sein und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen (§ 22 Abs. 1 SchulG LSA). Die Aufstellung des Schulentwicklungsplans erfolgt gem. § 6 Abs. 5 SEPL-VO 2022 im Einvernehmen mit der kreisangehörigen Einheitsgemeinde, wenn diese Schulträger ist. Zentraler Bestandteil der Schulentwicklungsplanung ist die mittel- und langfristige Auslastung der Schulen sowie die Stärke der Anfangsklassen.

 

Die Stadt Bismark (Altmark) ist Schulträger der Grundschule Bismark und der Grundschule Schinne. In enger Abstimmung mit dem Landkreis Stendal, sind durch den Schulträger die Schülerzahlen zur Schulentwicklungsplanung zuzuarbeiten. Die Entwicklung der Schülerzahlen an den beiden Grundschulen ist der Anlage 1 zu entnehmen und wird dem Landkreis Stendal als Datengrundlage übermittelt.

 

Ziel der Daten ist insbesondere der Nachweis der Bestandsicherheit der Grundschulstandorte. § 8 Abs. 1 SEPL-VO 2022 legt für Grundschulen eine Mindestschulgröße von 60 Schülern und eine Mindestjahrgangsstärke von 15 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse fest. Der Anlage ist zu entnehmen, dass diese Vorgaben an beiden Grundschulstandorten der Stadt Bismark (Altmark) erfüllt werden. Lediglich die Anfangsklasse der Grundschule Schinne im Jahr 2022/23 unterschreitet den Wert von 15. Laut Information des Schulverwaltungsamtes, hat dies nach aktueller Rechtslage keinen Einfluss auf die Bestandsfähigkeit der Grundschule Schinne, da die Mindestschülerzahl in jedem Fall erreicht wird. Der Bestand der Grundschulen ist somit mittel- und langfristig gesichert.

 

Ermittlung der Schülerzahlen

Die Schülerzahlen wurden anhand der mit Hauptwohnung im jeweiligen Schuleinzugsbereich gemeldeten Schulkinder ermittelt. Bei der Ermittlung wurden die aktuell gültigen Schuleinzugsbereiche der Grundschulen berücksichtigt.

Die Langfristprognose basiert auf den, durch die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Landes Sachsen-Anhalt, prognostizierten Geburten in der Einheitsgemeinde. Die prognostizierten Geburten in der Einheitsgemeinde, wurden anhand der prozentualen Verteilung der vorhandenen Schulkinder auf die Schulstandorte aufgeteilt. Die Schulkinder in den Ortschaften Garlipp und Schäplitz wurden entsprechend des Wahlrechts und der bisherigen Praxis zu je 50 % bei beiden Grundschulen berücksichtigt. Zahlenbruchteile wurden zu Gunsten der Grundschule Schinne gerundet. Dieses Berechnungsverfahren ist mit dem Landkreis Stendal abgestimmt.

 

Verfahren zur Aufstellung der Schulentwicklungsplanung

Auf der Grundlage der Schuldaten entsprechend der Anlage, erstellt der Landkreis Stendal den Entwurf der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Stendal. Der Entwurf wird der Stadt Bismark (Altmark) zur Stellungnahme und zur Erteilung des Einvernehmens übermittelt. Die entsprechende Beschlussfassung ist für die Sitzung des Stadtrates im Juni vorgesehen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.