Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt
auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i.V.m.
§ 6 Abs. 5 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme
von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen
(SEPL-VO 2022) die als Anlage beigefügte Zuarbeit zur Aufstellung der
Schulentwicklungsplanung 2022 durch den Landkreises Stendal.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Entsprechend
der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern
und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPL-VO 2022),
ist für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 durch den Landkreis Stendal eine
Schulentwicklungsplanung aufzustellen. Die Schulentwicklungsplanung soll die
planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und
leistungsfähigen Bildungsangebotes im Land sein und den Planungsrahmen für
einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen (§ 22 Abs. 1
SchulG LSA). Die Aufstellung des Schulentwicklungsplans erfolgt gem. § 6 Abs. 5
SEPL-VO 2022 im Einvernehmen mit der kreisangehörigen Einheitsgemeinde, wenn
diese Schulträger ist. Zentraler Bestandteil der Schulentwicklungsplanung ist
die mittel- und langfristige Auslastung der Schulen sowie die Stärke der
Anfangsklassen.
Die
Stadt Bismark (Altmark) ist Schulträger der Grundschule Bismark und der
Grundschule Schinne. In enger Abstimmung mit dem Landkreis Stendal, sind durch
den Schulträger die Schülerzahlen zur Schulentwicklungsplanung zuzuarbeiten.
Die Entwicklung der Schülerzahlen an den beiden Grundschulen ist der Anlage 1
zu entnehmen und wird dem Landkreis Stendal als Datengrundlage übermittelt.
Ziel
der Daten ist insbesondere der Nachweis der Bestandsicherheit der
Grundschulstandorte. § 8 Abs. 1 SEPL-VO 2022 legt für Grundschulen eine
Mindestschulgröße von 60 Schülern und eine Mindestjahrgangsstärke von 15 neu
aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse fest. Der Anlage ist zu entnehmen,
dass diese Vorgaben an beiden Grundschulstandorten der Stadt Bismark (Altmark)
erfüllt werden. Lediglich die Anfangsklasse der Grundschule Schinne im Jahr
2022/23 unterschreitet den Wert von 15. Laut Information des
Schulverwaltungsamtes, hat dies nach aktueller Rechtslage keinen Einfluss auf
die Bestandsfähigkeit der Grundschule Schinne, da die Mindestschülerzahl in
jedem Fall erreicht wird. Der Bestand der Grundschulen ist somit mittel- und
langfristig gesichert.
Ermittlung der Schülerzahlen
Die
Schülerzahlen wurden anhand der mit Hauptwohnung im jeweiligen Schuleinzugsbereich
gemeldeten Schulkinder ermittelt. Bei der Ermittlung wurden die aktuell
gültigen Schuleinzugsbereiche der Grundschulen berücksichtigt.
Die
Langfristprognose basiert auf den, durch die 6. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose des Landes Sachsen-Anhalt, prognostizierten Geburten in
der Einheitsgemeinde. Die prognostizierten Geburten in der Einheitsgemeinde,
wurden anhand der prozentualen Verteilung der vorhandenen Schulkinder auf die
Schulstandorte aufgeteilt. Die Schulkinder in den Ortschaften Garlipp und
Schäplitz wurden entsprechend des Wahlrechts und der bisherigen Praxis zu je 50
% bei beiden Grundschulen berücksichtigt. Zahlenbruchteile wurden zu Gunsten
der Grundschule Schinne gerundet. Dieses Berechnungsverfahren ist mit dem
Landkreis Stendal abgestimmt.
Verfahren zur Aufstellung der Schulentwicklungsplanung
Auf
der Grundlage der Schuldaten entsprechend der Anlage, erstellt der Landkreis
Stendal den Entwurf der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Stendal. Der
Entwurf wird der Stadt Bismark (Altmark) zur Stellungnahme und zur Erteilung
des Einvernehmens übermittelt. Die entsprechende Beschlussfassung ist für die
Sitzung des Stadtrates im Juni vorgesehen.
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |