Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat
beschließt die beigefügte Honorarregelung für die Freiwillige Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark).
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Im
Rahmen der 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplanes
wurde die personelle Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Bismark (Altmark) untersucht und festgestellt. Im Rahmen der Analyse wurde
deutlich, dass ein Bedarf an Atemschutzgeräteträgern besteht.
Die
Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz" definiert die Anforderungen
an die Ausbildung, Fortbildung und den sicheren Einsatz mit Atemschutz sowie
die Vorausset-zungen für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von
Atemschutzgeräten. Sie enthält die Anforderungen, die an Atemschutzgeräteträger
sowie an deren Ausbildung im Atemschutz zu stellen sind.
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden,
müssen:
• körperlich
geeignet sein
(die körperliche Eignung ist nach den
berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen
Abständen festzustellen),
• die
Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben.
Atemschutzgeräteträger müssen regelmäßig an
Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen. Sie müssen
jährlich mindestens eine Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage
erfolgreich absolvieren.
Einsatzkräfte,
die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz
einge-setzt werden.
Grund
für die in vielen Fällen nicht bestehende Einsatzbereitschaft ist, die nicht
erfolgte wiederkehrende medizinische Untersuchung und vor allem die nicht
erfolgte Absolvierung der Atemschutz-Übungsanlage in der Feuerwehrtechnischen
Zentrale des Landkreises in Arneburg.
Um
den ausgebildeten Kameraden einen Anreiz zu schaffen, die notwendigen
Untersuchung durchführen zu lassen und die Atemschutzübungsanlage zu besuchen,
wird mit der Neufassung der Honorarregelung vorgeschlagen, den
Atemschutzgeräteträgern jährlich 50,- Euro Honorar zu zahlen, wenn die
Voraussetzungen für den Einsatz als Atemschutzgeräteträger erfüllt werden. Dies
könnte dazu beitragen, die Anzahl der einsatzfähigen AGT zu erhöhen.
Bei
der Planung des Haushaltsansatzes wurde von 100 Atemschutzgeräteträgern
ausgegangen, die die Voraussetzung erfüllen. Somit wurde im Konto
1260500.5421200 der Haushaltsansatz um 5.000,- erhöht.
Die Mehraufwendungen werden durch die Verringerung des Haushaltsansatzes für
Einsatzentschädigungen kompensiert. Eine Vergleichsberechnung ist dem Beschluss
zur 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung beigefügt.
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |