Betreff
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark)
Vorlage
BV 151/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark).

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark hat die Höhe der Entschädigungen zuletzt mit Beschluss vom 04.03.2020 festgesetzt.

 

Die Einsatzpauschale wurde von 5,- auf 15,- Euro je Kamerad und Einsatz festgesetzt. Die Einsatzpauschale der Zugführer im Leitungsdienst wurde von 15,- auf 30,- Euro je Einsatz festgesetzt.

 

Bei der Anwendung dieser Regelung bleiben Kameraden unberücksichtigt, die nach der Alarmierung im Gerätehaus erschienen sind, jedoch nicht zum Einsatz kommen wenn die alarmierten Fahrzeuge bereits funktionsgerecht besetzt sind.

 

Auf Vorschlag der Stadtwehrleitung und nach Beteiligung der Ortswehrleiter, berücksichtigt die diesem Beschluss beiliegende Satzung folgende Änderung:

 

·         Die Einsatzpauschale der Einsatzkräfte wird auf 10,- Euro reduziert.

·         Die Einsatzpauschale der Zugführer des Leitungsdienstes wird auf 20,- Euro reduziert.

·         Für die Bereitschaft der nicht eingesetzten Kameraden wird eine Pauschale von 5,- Euro je Einsatzalarmierung gezahlt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ausgehend vom durchschnittlichen Einsatzgeschehen der letzten drei Jahre, werden keine Mehraufwendungen erwartet. Die Finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage dargestellt

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.