Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
die
als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung
der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Bismark (Altmark).
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Der
Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark hat die Höhe der Entschädigungen
zuletzt mit Beschluss vom 04.03.2020 festgesetzt.
Die
Einsatzpauschale wurde von 5,- auf 15,- Euro je Kamerad und Einsatz
festgesetzt. Die Einsatzpauschale der Zugführer im Leitungsdienst wurde von
15,- auf 30,- Euro je Einsatz festgesetzt.
Bei
der Anwendung dieser Regelung bleiben Kameraden unberücksichtigt, die nach der
Alarmierung im Gerätehaus erschienen sind, jedoch nicht zum Einsatz kommen wenn
die alarmierten Fahrzeuge bereits funktionsgerecht besetzt sind.
Auf
Vorschlag der Stadtwehrleitung und nach Beteiligung der Ortswehrleiter,
berücksichtigt die diesem Beschluss beiliegende Satzung folgende Änderung:
·
Die
Einsatzpauschale der Einsatzkräfte wird auf 10,- Euro reduziert.
·
Die
Einsatzpauschale der Zugführer des Leitungsdienstes wird auf 20,- Euro
reduziert.
·
Für
die Bereitschaft der nicht eingesetzten Kameraden wird eine Pauschale von 5,-
Euro je Einsatzalarmierung gezahlt.
Finanzielle
Auswirkungen
Ausgehend vom
durchschnittlichen Einsatzgeschehen der letzten drei Jahre, werden keine
Mehraufwendungen erwartet. Die Finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage
dargestellt
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |