Betreff
Festlegung eines Straßennamens für die neu zu bauende Anliegerstraße des Bebauungsplanes „Birkenweg“ EHG Stadt Bismark(Altmark) OT Bismark
Vorlage
BV 161/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt für die neu zu bauende Anliegerstraße, welche im südöstlichen Bereich des Birkenweges einmündet, den Namen der Straße mit „……………………………………………………“ festzulegen. (siehe Lageplan)

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsgebietes im Ortsteil Bismark entsteht eine neue Straße, für die Parzellen 8 bis 14.

Die Parzellen 1 bis 7 befinden sich an der bestehenden Straße „Birkenweg“.

Auf der Grundlage der Gefahrenabwehrverordnung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist jedes bebaute Grundstück mit einer,  von der Gemeinde festgesetzten, Hausnummer zu versehen.

Die Hausnummer muss sich an einen Straßennamen anschließen.

 

Die neue Straße könnte als eine Verlängerung des Kiefernweges oder Birkenweges betrachtet werden.
Der Kiefernweg ist durchgehend nummeriert.
Der Birkenweg umfasst gegenwertig drei Hausnummer und wird durch die Parzellen 1 bis 7 des Baugebietes weiter durchnummeriert.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Varianten der Vergabe von Straßennamen und Hausnummer vor:

Variante 1:

Die neue Straße wird als Verlängerung der Straße „Birkenweg“ gewertet.
Sie erhält den Namen „Birkenweg“ und wird entsprechend den bereits vergebenen 3 Hausnummern im Birkenweg fortlaufend weiter nummeriert.
Birkenweg 4 bis 17

 

Variante 2:

Die neue Straße erhält den Namen „Haselnussweg“.
Haselnussweg 1 bis 7
Die direkten Anliegergrundstücke im „Birkenweg“ werden fortlaufend nummeriert.
Birkenweg 4 bis 10

 

Zur Namensfindung wurden einheimische Baumarten in die engere Wahl einbezogen.

Eine Doppelbenennung von Straßennamen im Bereich der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) erfolgt nicht.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

……

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage mit der Variante 1 „Birkenweg“ zuzustimmen / nicht zuzustimmen.

 

 

 

Anlagen:

Lageplan

Lageplan Parzellierung

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.