Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
beschließt für die neu zu bauende Anliegerstraße, welche im südöstlichen
Bereich des Birkenweges einmündet, den Namen der Straße mit „……………………………………………………“
festzulegen. (siehe Lageplan)
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsgebietes im Ortsteil Bismark entsteht eine neue Straße, für die Parzellen 8 bis 14.
Die Parzellen 1 bis 7 befinden sich an der bestehenden
Straße „Birkenweg“.
Auf der Grundlage der Gefahrenabwehrverordnung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist jedes bebaute Grundstück mit einer, von der Gemeinde festgesetzten, Hausnummer zu versehen.
Die Hausnummer muss sich an einen Straßennamen anschließen.
Die neue Straße könnte als eine Verlängerung des
Kiefernweges oder Birkenweges betrachtet werden.
Der Kiefernweg ist durchgehend nummeriert.
Der Birkenweg umfasst gegenwertig drei Hausnummer und wird durch die Parzellen
1 bis 7 des Baugebietes weiter durchnummeriert.
Die Verwaltung schlägt folgende Varianten der Vergabe von
Straßennamen und Hausnummer vor:
Variante 1:
Die neue Straße wird als Verlängerung der Straße „Birkenweg“
gewertet.
Sie erhält den Namen „Birkenweg“ und wird entsprechend den bereits
vergebenen 3 Hausnummern im Birkenweg fortlaufend weiter nummeriert.
Birkenweg 4 bis 17
Variante 2:
Die neue Straße erhält den Namen „Haselnussweg“.
Haselnussweg 1 bis 7
Die direkten Anliegergrundstücke im „Birkenweg“ werden fortlaufend
nummeriert.
Birkenweg 4 bis 10
Zur Namensfindung wurden einheimische Baumarten in die engere Wahl einbezogen.
Eine Doppelbenennung von Straßennamen im Bereich der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) erfolgt nicht.
Finanzielle Auswirkungen: …… Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage mit der Variante 1 „Birkenweg“ zuzustimmen / |
Anlagen:
Lageplan
Lageplan Parzellierung
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |