Betreff
Berufung und Vereidigung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Döllnitz
Vorlage
BV 168/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

den Kameraden Steffen Jorns zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Döllnitz  zu berufen und ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom 25.03.2021 – 24.03.2027.

 

 

Begründung:

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.

 

Der Kamerad Steffen Jorns wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Döllnitz für die Ausübung der Funktion des „Ortswehrleiters“  vorgeschlagen und erhielt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion zu übernehmen.

 

Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Die Anhörung des Kreisbrandmeisters lt. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist erfolgt und dessen Zustimmung liegt vor.

 

Entsprechend der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.