Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
den
Kameraden Frank Seeler zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Kläden zu berufen und ernennt ihn unter
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom
25.03.2021 – 24.03.2027.
Begründung:
Gemäß
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni
2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung
des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete
Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Entsprechend
der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Der
Kamerad Frank Seeler wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Kläden
bei
der Vorschlagswahl am 05.03.2021 für die Ausübung der Funktion des „Ortswehrleiters“
erneut vorgeschlagen und erhielt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er hat
seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion weiterhin zu übernehmen und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
______________________________________________________________________
Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |