Betreff
1. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen, der Technik und des Inventars der Stadt Bismark (Altmark)
Vorlage
BV 368/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, … Der Stadtrat der EHG Stadt Bismark (Altmark) beschließt die 1. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen, der Technik und des Inventars der Stadt Bismark (Altmark)
Die Anlage „Entgelttarife“ ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

______________________________________________________________________

 


Anlagen:

 

 


Begründung: Begründung:

Die Nutzungsentgeltordnung wurde am 23.11.2022 mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 vom Stadtrat beschlossen. Hintergrund war die Überarbeitung der Entgeltordnung im Rahmen der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für einzelne Leistungen zum 01.01.2023. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine allgemeine Anpassung der Entgelte sowie eine Festlegung zur Erhebung von Betriebskosten, auf Grund der gegenwärtigen Strom- und Gassituation.

Die vorzunehmenden Änderungen und Anpassungen betreffen lediglich die in Punkt 7 genannte Anlage „Entgelttarife“.

Die mit der Umsetzung der Entgeltordnung betreuten Mitarbeiter*innen haben bei der Erstellung der Kostenbescheide Plausibilitätsprobleme in der Entgeltordnung festgestellt, die einen rechtsicheren Kostenberechnung entgegenstehen könnten. Zu dem haben sich Nutzer über die Unübersichtlichkeit der Anlage „Entgelttarife“ beschwert.

Des Weiteren haben einzelne Ortschaftsräte noch Hinweise bzw. Änderungswünsche mitgeteilt, die in der Entgeltordnung nicht berücksichtigt wurden bzw. aufgenommen werden sollen.

Diese Plausibilitätsfehler wurden geändert und die Anlage wurde übersichtlicher gestaltet.

Die Änderungen und sprachlichen Anpassungen der Anlage „Entgelttarife“ sind farblich gekennzeichnet bzw. textlich vorgehoben (Durchgestrichen).

Die Spalte „Entgelte gerundet“ stellt die neuen Nutzungsentgelte dar. Diese sind gegenüber den vorherigen Entgelten auf 0,25 € Schritte gerundet.

Sowohl die neuen Nutzungsentgelte als auch die Betriebskosten sind Nettopreise.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.