Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, … Der Stadtrat der EHG Stadt Bismark
(Altmark) beschließt die 1. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen, der Technik und des Inventars
der Stadt Bismark (Altmark)
Die Anlage „Entgelttarife“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
______________________________________________________________________
Anlagen:
Begründung: Begründung:
Die
Nutzungsentgeltordnung wurde am 23.11.2022 mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 vom
Stadtrat beschlossen. Hintergrund war die Überarbeitung der Entgeltordnung im
Rahmen der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für einzelne Leistungen zum
01.01.2023. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine allgemeine Anpassung der
Entgelte sowie eine Festlegung zur Erhebung von Betriebskosten, auf Grund der
gegenwärtigen Strom- und Gassituation.
Die vorzunehmenden
Änderungen und Anpassungen betreffen lediglich die in Punkt 7 genannte Anlage
„Entgelttarife“.
Die mit der
Umsetzung der Entgeltordnung betreuten Mitarbeiter*innen haben bei der
Erstellung der Kostenbescheide Plausibilitätsprobleme in der Entgeltordnung
festgestellt, die einen rechtsicheren Kostenberechnung entgegenstehen könnten.
Zu dem haben sich Nutzer über die Unübersichtlichkeit der Anlage
„Entgelttarife“ beschwert.
Des Weiteren haben
einzelne Ortschaftsräte noch Hinweise bzw. Änderungswünsche mitgeteilt, die in
der Entgeltordnung nicht berücksichtigt wurden bzw. aufgenommen werden sollen.
Diese
Plausibilitätsfehler wurden geändert und die Anlage wurde übersichtlicher
gestaltet.
Die Änderungen und
sprachlichen Anpassungen der Anlage „Entgelttarife“ sind farblich
gekennzeichnet bzw. textlich vorgehoben (Durchgestrichen).
Die Spalte
„Entgelte gerundet“ stellt die neuen Nutzungsentgelte dar. Diese sind gegenüber
den vorherigen Entgelten auf 0,25 € Schritte gerundet.
Sowohl die neuen
Nutzungsentgelte als auch die Betriebskosten sind Nettopreise.
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |