Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Beschluss
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, im Rahmen der Beantragung der Aufnahme in
das Programm „Städtebauförderung“ das potenzielle Fördergebiet (Gebietskulisse)
entsprechend der beigefügten Anlage abzugrenzen.
Begründung:
Eine Definition der Förderkulisse macht sich zur Untersetzung des von der Stadt
angestrebte Städtebauzieles „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der
Stadt und Ortskerne“ erforderlich.
Die Gebietskulisse bezieht sich vorrangig auf den Stadtkern der Ortschaft
Bismark als Grundzentrum der Einheitsgemeinde.
Ein besonderer Fokus wurde dabei auf die Straße der Solidarität gelegt. Hier
besteht ein starkes kommunales Interesse, dass die bestehende Bausubstanz einem
Rückbau unterzogen wird und eine zukunftsorientierte Gestaltung des Quartiers
erfolgen kann.
Gleichzeitig befindet sich der Friedhof Bismark, als besonders sensibles
Projekt in den Grenzen des Fördergebietes. Mit der Umgestaltung des Friedhofes
unter Anwendung von neuen Beisetzungskulturen und Schaffung eines Ruhe- und
Erholungsraumes, soll gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet
werden.
Mit der Festlegung der
Gebietskulisse verbindet die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) die
Absicht, über die Städtebauförderung Schwerpunkte für die zeugungsfähige
Absicherung ihres Grundzentrums zu setzten und dafür attraktive
Finanzierungsoptionen zu erschließen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |