zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Meßdorf
(Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …
- die Abwägung im Rahmen des Verfahrens für die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Meßdorf (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).
- Die während der öffentlichen Auslegung vom 06.03.2023 bis zum 11.04.2023 vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen.
- Die ausführliche Abwägungstabelle vom 22. Mai 2023 ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Die im Rahmen des Verfahrens für die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Meßdorf (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen wurden in Form der vorliegenden Abwägungstabelle vom 22. Mai 2023 in der Verwaltung vorberaten und abgestimmt.
Ergänzungen, Redaktionelle Änderungen und Handlungserfordernisse entsprechend der Abwägungstabelle werden in die Endfassung der Satzung eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Die Kostenübernahme der Planungsleistungen für das Aufstellen der Satzung erfolgt durch die Grundstückseigentümer und Bauwilligen anteilig und wird in abzuschließenden städtebaulichen Verträgen geregelt.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschlag vom 22.05.2023
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |