Betreff
Finanzierung des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums (JFZ) in Bismark
Zuschuss an den Internationalen Bund Mitte gGmbH für das Jahr 2024
Vorlage
BV 397/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

dem Internationalen Bund Mitte gGmbH (IB) für die Personal-, Betriebs- und Sachkosten im Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 40.550,60 Euro zu gewähren.

 

 

Begründung

 

 

Seit dem Jahr 2020 hat der IB den Betrieb des JFZ übernommen. Hierzu wurde ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt Bismark (Altmark) und dem IB geschlossen. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Zuweisungen aus der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Jugendschutz vom 01.01.2017 und einem Defizitzuschuss der Stadt Bismark (Altmark).

 

Im Jahr 2015 hat sich der Stadtrat für eine Zuwendung ausgesprochen unter der Bedingung, dass sich der Ortschaftsrat Bismark mit mindestens 10% der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel aus den Mitteln der Ortschaft beteiligt.

 

Aus der o.g. Förderrichtlinie stehen zur Finanzierung der Personalkosten 14.760,00 Euro und zur Deckung der Betriebs- und Sachkosten 6.000,00 Euro zur Verfügung. Diese Zuweisungen werden im Rahmen eines Zuwendungsvertrages vom Landkreis Stendal an die Stadt Bismark (Altmark) zur Weiterleitung an den IB ausgezahlt.

 

Der IB ist vertraglich verpflichtet, einen Finanzierungsplan für das Folgejahr aufzustellen. Für das Jahr 2024 ergibt sich, unter Berücksichtigung der o.g. Zuweisungen, ein Zuschussbedarf in Höhe von 40.550,60 Euro. Der Zuschussbedarf ist um 3.618,67 EUR geringer als der Zuschuss des Jahres 2023 (44.169,27 EUR).

 

Jahr

Sachkosten

Personalkosten

2022

17.095,33 EUR

37.453,33 EUR

2023

26.020,84 EUR

38.908,43 EUR

2024

21.050,51 EUR

40.260,09 EUR

 

Der Vergleich macht deutlich, dass die Kostenreduzierung im Bereich der Betriebs- und Sachkosten zu verzeichnen ist. Aus dem Kosten- und Finanzierungsplan ist ersichtlich, dass insbesondere die Ansätze für Energie und Heizung kalkulierbarer sind als im Vorjahr.

 

Entsprechend des Beschlusses des Stadtrates aus dem Jahre 2015, wurde mit der Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Bismark die Beteiligung aus Ortschaftsmitteln i. H. v. 10 % abgestimmt. Die Ortschaft erhält diesen Beschluss im Rahmen der Anhörung zur Zustimmung.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, die Jugendarbeit in der EHG und speziell im JFZ in Bismark aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschluss zuzustimmen.

 

Finanzielle Auswirkung

 

Im Ergebnis dieser Beschlussfassung und der bestehenden Verträge mit dem Landkreis Stendal sowie dem IB, werden in den Haushaltsentwurf der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) für das Jahr 2024 folgende Beträge im Produkt 3661201 (Jugendfreizeitzentrum Bismark) eingestellt:

 

Einnahmen:       20.760,00 Euro Zuweisungen Landkreis Stendal

 

Ausgaben:          20.760,00 Euro Auszahlung Zuweisungen an den IB

                               40.550,60 Euro Zuschuss Stadt Bismark an den IB

                                                                              davon 4.055,06 Euro (10 %) Ortschaft Bismark

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.