Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der
EHG Stadt Bismark (Altmark) beschließt die 2. Änderung der Nutzungs- und
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen, der
Technik und des Inventars der Stadt Bismark (Altmark)
Die Anlage „Entgelttarife“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Der Stadtrat hat
die Nutzungsentgeltordnung am 23.11.2022 mit Inkrafttreten zum 01.01.2023
beschlossen, sowie die 1. Änderung der Nutzungsentgeltordnung am 26.04.2023 mit
Inkrafttreten zum 27.05.2023. Die Ortschaftsräte der Ortschaften Badingen und
Berkau haben hinsichtlich der Entgeltordnung Änderungen bzw. Anpassungen
beantragt.
Die vorzunehmenden
Änderungen und Anpassungen betreffen lediglich die in Punkt 7 genannte Anlage
„Entgelttarife“.
Die Ortschaftrat
Badingen hat in seiner 12. Sitzung am 18.04.2023 beantragt, dass die Betriebskosten
für die in Punkt 20 der Anlage aufgezählten Veranstaltungen erlassen werden
sollen: Zudem bezieht sich die in Punkt 20 genannte Entgeltbefreiung nicht auf
Veranstaltungen im und am Richterturm, sondern für sämtliche in der Anlage
genannten Einrichtungen der Ortschaft Badingen und Klinke. Daher wird das Wort
gestrichen.
Des Weiteren hat
die Ortschaft Berkau beantragt, die ehemalige Gaststätte im Sportlerheim als Veranstaltungsraum zu nutzen. Die
entsprechen Entgelte für den Veranstaltungsraum sind in der Anlage neu
aufgenommen und sind farblich markiert.
Die fortlaufende
Nummerierung der Anlage hat sich geändert.
Die Änderungen in
der Anlage „Entgelttarife“ sind farblich gekennzeichnet bzw. durchgestrichen
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |