Betreff
2. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen, der Technik und des Inventars der Stadt Bismark (Altmark)
Vorlage
BV 398/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der EHG Stadt Bismark (Altmark) beschließt die 2. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen, der Technik und des Inventars der Stadt Bismark (Altmark)
Die Anlage „Entgelttarife“ ist Bestandteil des Beschlusses.

Begründung:

Der Stadtrat hat die Nutzungsentgeltordnung am 23.11.2022 mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 beschlossen, sowie die 1. Änderung der Nutzungsentgeltordnung am 26.04.2023 mit Inkrafttreten zum 27.05.2023. Die Ortschaftsräte der Ortschaften Badingen und Berkau haben hinsichtlich der Entgeltordnung Änderungen bzw. Anpassungen beantragt.

Die vorzunehmenden Änderungen und Anpassungen betreffen lediglich die in Punkt 7 genannte Anlage „Entgelttarife“. 

Die Ortschaftrat Badingen hat in seiner 12. Sitzung am 18.04.2023 beantragt, dass die Betriebskosten für die in Punkt 20 der Anlage aufgezählten Veranstaltungen erlassen werden sollen: Zudem bezieht sich die in Punkt 20 genannte Entgeltbefreiung nicht auf Veranstaltungen im und am Richterturm, sondern für sämtliche in der Anlage genannten Einrichtungen der Ortschaft Badingen und Klinke. Daher wird das Wort gestrichen.

Des Weiteren hat die Ortschaft Berkau beantragt, die ehemalige Gaststätte im Sportlerheim   als Veranstaltungsraum zu nutzen. Die entsprechen Entgelte für den Veranstaltungsraum sind in der Anlage neu aufgenommen und sind farblich markiert.

Die fortlaufende Nummerierung der Anlage hat sich geändert.  

Die Änderungen in der Anlage „Entgelttarife“ sind farblich gekennzeichnet bzw. durchgestrichen

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.