Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) billigt den Entwurf der
Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Solarpark Kläden, Bülitzer Weg“ der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Kläden, Ortsteil Kläden in der Fassung vom Oktober 2023 samt Begründung und
Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und bestimmt diese und die nach
Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage.
Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu
bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die
Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer
Stellungnahme zu bitten.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Der vorliegende Beschluss ist der nächste Verfahrensschritt
im eingeleiteten Bauleitplanverfahren (Aufstellungsbeschluss: BV 211/2021 vom
24.11.2021 und
Änderungsbeschluss: BV 275/2022 vom 29.06.2022)
Verfahrensablauf/Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) |
24.11.2021 |
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2. |
Änderungsbeschluss des
Bebauungsplanes |
29.06.2022 |
3. |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
des Planentwurfes |
29.11.2023 |
4. |
Abwägungsbeschluss zum Planentwurf (§ 3 Abs. 2
S. 4, § 1 Abs. 7 BauGB) |
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5. |
Beschluss über den Durchführungsvertrag (§ 12
Abs. 1 BauGB) |
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6. |
Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) |
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Anlagenverzeichnis:
Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Kläden, Bülitzer Weg“ einschl. Begründung und Umweltbericht
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |