Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) billigt den Entwurf der
4. Änderung des Teilflächen-nutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) –
Ortschaft Kläden, Ortsteil Kläden zur
Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4
BauNVO in der
Fassung vom Oktober 2023 samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2
Abs. 4 BauGB und bestimmt diese und die nach Einschätzung der Stadt
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3
Abs. 2 BauGB zur Offenlage.
Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu
bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die
Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer
Stellungnahme zu bitten.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Der vorliegende Beschluss ist der nächste Verfahrensschritt
im eingeleiteten Bauleitplanverfahren (Änderungsbeschluss: BV 274/2022 vom
29.06.2022)
Verfahrensablauf/Verfahrensstand:
Änderungsbeschluss des TFNP (§ 2 Abs. 1 BauGB) |
29.06.2022 |
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2. |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfes |
29.11.2023 |
3. |
Abwägungsbeschluss
zum Planentwurf (§ 3 Abs. 2 S. 4, § 1 Abs. 7 BauGB) |
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4. |
Feststellungsbeschluss |
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Anlagenverzeichnis:
Entwurf 4. Änderung TFNP einschl. Begründung und Umweltbericht
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |