Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
-
dem
Antrag der Firma Bürgersolarpark Steinfeld GmbH & Co. KG, Steinfelder
Dorfstraße 5, 39628 Bismark OT Steinfeld auf Änderung des
Aufstellungsbeschlusses zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12
Abs. 2 BauGB zuzustimmen und für den in der Anlage 2 dargestellten
Geltungsbereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solarpark Steinfeld West“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB für ein Sondergebiet
Photovoltaik SO PV.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Ein privater Investor, die Firma Bürgersolarpark Steinfeld GmbH & Co. KG, Steinfelder
Dorfstraße 5, 39628 Bismark OT Steinfeld, hat mit Datum vom 07.10.2022
einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das in
der Anlage dargestellte Gebiet, bestehend aus 2 Teilflächen, gestellt. Der
Investor beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik
(PV)-Freiflächenanlage auf diesen
landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkung Steinfeld. Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) hat auf seiner Sitzung am 01.02.2023 dem
Antrag zugestimmt und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solarpark Steinfeld West“ beschlossen. Auf Wunsch der Ortschaft Steinfeld
wurde die Einhaltung eines Abstandes von 30m zum straßenbegleitenden Radweg
entlang der L15 mit einem Sichtschutz in den Beschluss aufgenommen.
Die bebaute Fläche würde sich unter Berücksichtigung der Abstände und Sichtschutzmaßnahmen auf ca. 13,2 ha reduzieren.
Auf Antrag des Investors vom 24.10.2023 soll eine Erweiterungsfläche von ca. 4,02 ha entsprechend Anlage 2 in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen werden. Diese Fläche schließt sich südlich an die Teilfläche 1 an und wird durch die Bahnstrecke SDL-UE und die Straße „Zur Sandgrube“ begrenzt. Diese Flächenerweiterung wurde bereits im Rahmen der Diskussion zur Aufstellung des vB-Planes „Solarpark Steinfeld West“ auf der Stadtratssitzung am 01.02.2023 angeregt. Die Gesamtgröße des „Solarparks Steinfeld West“ würde ca. 17,2 ha betragen.
Die weiteren Inhalte des Aufstellungsbeschlusses vom 01.02.2023 bleiben Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Sollte der Flächenerweiterung durch den Stadtrat nicht zugestimmt werden, würden die Bauleitplanverfahren (1. Änderung TFNP und vB-Plan) mit den ursprünglich beschlossenen Flächen weitergeführt werden.
Anlagenverzeichnis:
Erweiterungsantrag des Vorhabenträgers
Kartenauszug mit Abgrenzung des Geltungsbereiches und
Darstellung der Erweiterungsfläche
Kartenauszug mit Darstellung der Bodenpunkte im Geltungsbereich
(EHG)
Berechnung der Bodenpunkte (EHG)
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |