Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014
(GVBI. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung –
beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark)
die dem Beschluss beiliegende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung: /
Finanzielle Auswirkungen: /
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt,
der Beschlussvorlage zuzustimmen.
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Anhörungsergebnis - Ortschaftsräte:
Die Anhörungsergebnisse
werden allen Stadträten nach Durchführung der Ortschaftsratssitzungen
bekanntgegeben.
Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung:
Ja: …….. Nein: ……. Enthaltung: …….
Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- und Familienangelegenheiten:
Ja: …….. Nein: ……. Enthaltung: …….
Beratungsergebnis - Hauptausschuss:
Ja: …….. Nein: ……. Enthaltung: …….
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |