Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Stadt
Bismark (Altmark) beschließt aufgrund
des §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
vom 17. Juni 2014
(GVBl. LSA S. 288) - in der aktuellen gültigen Fassung - die in der Anlage beigefügte
Hauptsatzung
der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Begründung:
Das KVG LSA schreibt im § 10 fest, dass jede
Kommune eine Hauptsatzung zu erlassen hat. In dieser ist festzuschreiben, was
nach den Vorschriften des KVG LSA in der Hauptsatzung zu regeln ist.
Dies umfasst unter anderem die Zuständigkeiten
zwischen Stadtrat, beschließenden Ausschuss (Hauptausschuss) und Bürgermeister.
Grundlage für die Erstellung der Hauptsatzung
bildet das KVG LSA sowie die Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebund,
welche mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt ist.
Die Hauptsatzung ist in 7 Abschnitt gegliedert.
-
I. Abschnitt –
Benennung und Hoheitszeichen
-
II. Abschnitt –
Organe
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III. Abschnitt –
Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner
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IV. Abschnitt –
Ehrenbürger
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V. Abschnitt –
Ortschaftsverfassung
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VI. Abschnitt –
Öffentliche Bekanntmachungen
-
VII. Abschnitt –
Übergangs- und Schlussvorschriften
Mit der Beschlussfassung der Hauptsatzung soll
die gegenwärtig geltende Hauptsatzung der EHG Stadt Bismark (Altmark) außer
Kraft gesetzt werden.
Der Beschlussvorlage ist eine Übersicht über die
Zuständigkeiten, einschließlich Wertgrenzen, bzgl. Bürgermeister,
Hauptausschuss und Stadtrat beigefügt.
Die hier aufgeführten Wertgrenzen finden sich in
folgenden Paragrafen der Hauptsatzung wieder:
-
Stadtrat - § 4
-
Hauptausschuss - § 6
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Bürgermeister - § 11
Finanzielle
Auswirkungen: /
Anlagen: Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark)
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
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Beratungsergebnis
– Hauptausschuss:
Ja: ………
Nein: ………. Enthaltungen:
………
Anhörungsergebnis - Ortschaftsräte:
Das Anhörungsergebnis der
Ortschaftsräte wird allen Stadträten in der Sitzung am 21.11.2018
bekannt gegeben.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |