Betreff
Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).
Vorlage
BV 063/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt aufgrund des §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014

(GVBl. LSA S. 288) - in der aktuellen gültigen Fassung - die in der Anlage beigefügte

 

Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

_________________________________________________________________________________

Begründung:

 

Das KVG LSA schreibt im § 10 fest, dass jede Kommune eine Hauptsatzung zu erlassen hat. In dieser ist festzuschreiben, was nach den Vorschriften des KVG LSA in der Hauptsatzung zu regeln ist.

Dies umfasst unter anderem die Zuständigkeiten zwischen Stadtrat, beschließenden Ausschuss (Hauptausschuss) und Bürgermeister.

Grundlage für die Erstellung der Hauptsatzung bildet das KVG LSA sowie die Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebund, welche mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt ist.

 

Die Hauptsatzung ist in 7 Abschnitt gegliedert.

-       I. Abschnitt –     Benennung und Hoheitszeichen

-       II. Abschnitt –    Organe

-       III. Abschnitt –   Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner

-       IV. Abschnitt –   Ehrenbürger

-       V. Abschnitt –    Ortschaftsverfassung

-       VI. Abschnitt –   Öffentliche Bekanntmachungen

-       VII. Abschnitt –  Übergangs- und Schlussvorschriften

 

Mit der Beschlussfassung der Hauptsatzung soll die gegenwärtig geltende Hauptsatzung der EHG Stadt Bismark (Altmark) außer Kraft gesetzt werden.

 

Der Beschlussvorlage ist eine Übersicht über die Zuständigkeiten, einschließlich Wertgrenzen, bzgl. Bürgermeister, Hauptausschuss und Stadtrat beigefügt.

Die hier aufgeführten Wertgrenzen finden sich in folgenden Paragrafen der Hauptsatzung wieder:

-       Stadtrat - § 4

-       Hauptausschuss - § 6

-       Bürgermeister - § 11

 

 

Finanzielle Auswirkungen: /

 

Anlagen: Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

 

 

 

 

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

__________________________________________________________________________________

 

Beratungsergebnis – Hauptausschuss:

 

Ja: ………            Nein: ……….         Enthaltungen: ………

 

 

Anhörungsergebnis - Ortschaftsräte:

Das Anhörungsergebnis der Ortschaftsräte wird allen Stadträten in der Sitzung am 21.11.2018

bekannt gegeben.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

______________________________________________________________________

 


Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.