Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
einen Antrag an den Ministerpräsidenten des Landes
Sachsen-Anhalt zur Nutzung der Länderöffnungsklausel des § 249 BauGB zu
stellen.
Das in der Anlage beigefügte Schreiben an den Ministerpräsidenten ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Begründung:
Mit dem Urteil des BVerwG 4 CN 1.11 vom 13.12.2012 zum
Erfordernis, bei der Plankonzeption die für die Windenergie gesperrten Flächen
in sogenannte "harte und weiche" Tabuzonen zu unterscheiden, hat sich
die Rechtsprechung bei der Frage, wie diese Zonen definiert werden, bisher
uneinheitlich entwickelt.
Mit einer gesetzlichen Festlegung eines 1.000m-Abstandes als hartes Kriterium würde sich die Rechtssicherheit wesentlich erhöhen. Gegenüber dem derzeitigen Rechtsstand würde der Bereich zwischen 500 und 1.000 m (derzeit weiches Kriterium) aus dem der Flächenermittlung für die Nutzung der Windenergie entfallen. Mit dieser Regelung wäre auch ohne Plankonzept ein Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung garantiert.
Insbesondere die Verkleinerung der Suchräume im Außenbereich durch die Artenschutzrichtlinie des Landes könnte dazu führen, dass zur Gewährleistung von substantiellem Raum für die Windenergienutzung, weiche Tabukriterien wegfallen müssen.
Es besteht für das Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit einer Länderöffnungsklausel.
Auf der letzten Sitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark an 16.09.2020 wurde sich dazu verständigt, dass nicht nur die Planungsgemeinschaft, sondern auch die Städte und Gemeinden nach Möglichkeit einen Antrag an den Ministerpräsidenten stellen, um der Notwendigkeit einer Länderöffnungsklausel mehr Gewicht zu geben.
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der
Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagenverzeichnis:
Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt
Auszug aus dem BauGB (§ 249) sowie geplante Regelung der Neugestaltung des § 249 Abs.3 BauGB
Beratungsergebnis
- Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung: Ja: ………… Nein:
………… Enthaltung: ………… Beratungsergebnis
- Hauptausschuss: Ja: ………… Nein:
………… Enthaltung: ………… |
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249) sowie geplante Regelung der Neugestaltung des § 249
Abs.3 BauGB
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