Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt:
- Dem Antrag der SUNfarming GmbH auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt
der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) zu und beschließt für den in der
Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich auf dem Flurstück 128/4 (tlw.) der
Gemarkung Beesewege (0374) die Aufstellung des Bebauungsplans „Solaranlage
Beesewege“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.
- Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines
sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer
Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den
Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der
erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die
Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach
den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2
Abs. 1 Baugesetzbuch).
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
______________________________________________________________________
Begründung/Sachdarstellung:
Mit Antrag vom 12.08.2020 hat
die SUNfarming GmbH (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Stadt Bismark
(Altmark) gemäß § 12 Absatz 2 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung
eines Bebauungsplans einzuleiten. Der Planungsraum beschränkt sich auf eine
nahe der Bahnlinie gelegene Fläche. Der Vorhabenträger beabsichtigt für das in
der Anlage 1 dargestellte Plangebiet mit einer Gesamtgröße von 5 ha die
Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung
von umweltfreundlichem Solarstrom. Nach den derzeitigen Planungen soll die
installierte elektrische Leistung bei etwa 5 MWp liegen.
Der Bebauungsplan dient
entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit
der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer
Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation
(Minderung) des globalen Klimawandels bei.
Die Stadt Bismark
(Altmark) stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger
verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme
sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und
Erschließungsplans mit der Stadt gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. Zugleich wird der
Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Absatz 1 BauGB vorbereitet.
Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Stadt damit nicht verbunden.
Die nach § 3 Abs.
1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach
den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
ebenfalls durch die Verwaltung beteiligt.
Im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für
die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich
auch im Hinblick auf den erforderlich Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplans „Solaranlage Beesewege“ ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Rechtliche
Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit
Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Vorhabenträgers sowie Kostenübernahmeerklärung
Kartenauszug mit Ausgrenzung des Geltungsbereiches
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Empfehlung der Verwaltung:
Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen/nicht zuzustimmen.
Abstimmung
mit Frau Schwarz erforderlich: ev. offen lassen!
______________________________________________________________________
|