Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Bismark (Altmark) für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
BV 220/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014

(GVBI. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung –

 

beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark)  die dem Beschluss beiliegende

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

 

 

 

Begründung: /

 

Finanzielle Auswirkungen: /

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

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Anhörungsergebnis - Ortschaftsräte:

Die Anhörungsergebnisse werden allen Stadträten nach Durchführung der Ortschaftsratssitzungen bekanntgegeben.  

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung:

Ja:             Nein:        Enthaltung:

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- und Familienangelegenheiten:

Ja:             Nein:       Enthaltung:

 

Beratungsergebnis - Hauptausschuss:

Ja:             Nein:        Enthaltung:

 

 

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.