Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014
(GVBI. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung –
beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark
(Altmark) die dem Beschluss beiliegende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung: /
Finanzielle
Auswirkungen: /
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
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Anhörungsergebnis -
Ortschaftsräte:
Die Anhörungsergebnisse werden allen Stadträten nach Durchführung der
Ortschaftsratssitzungen bekanntgegeben.
Beratungsergebnis - Ausschuss
für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung:
Ja:
Nein: Enthaltung:
Beratungsergebnis -
Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- und Familienangelegenheiten:
Ja:
Nein: Enthaltung:
Beratungsergebnis -
Hauptausschuss:
Ja:
Nein: Enthaltung:
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |