Betreff
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheits-gemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch zur Ausweisung eines sonstigen Sonder-gebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik (gemäß §11
Vorlage
BV 232/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) billigt den Entwurf der 1. Änderung des Teilflächen-nutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik (gemäß §11 Abs.2 BauNVO) SO PV in der Fassung vom 07.01.2022 samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und bestimmt diese und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage.

Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin