Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) billigt den Entwurf der 1. Änderung des Teilflächen-nutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik (gemäß §11 Abs.2 BauNVO) SO PV in der Fassung vom 07.01.2022 samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und bestimmt diese und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage.
Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu
bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die
Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer
Stellungnahme zu bitten.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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