Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) beschließt gem. § 45 Abs. 2 Nr. 17
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die
Koordinierungsvereinbarung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr
2023 zwischen dem Landkreis Stendal und der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) zu unterzeichnen.
Begründung:
Die Koordinierungsvereinbarung
regelt in diesem Zusammenhang die Maßnahmen und Aufgaben, die der Landkreis im
Auftrag und auf Kosten der Gemeinden beauftragt und durchführen lässt.
Gem. § 45 Abs. 2 Nr. 17
Kommunalverfassungsgesetzt des Landes Sachsen-Anhalt stellt die
Koordinierungsvereinbarung eine Zweckvereinbarung dar. Die Entscheidung über
dem Abschluss der Vereinbarung obliegt demnach dem Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).
Das Vorkommen von
Eichenprozessionsspinnern ist deutlich gestiegen. Damit kommt der Bekämpfung,
sowohl aus forstlicher als auch aus gesundheitlicher Sicht, immer größere Bedeutung
zu. Die Regionen des Landes sind dabei sehr unterschiedlich betroffen.
In Siedlungsbereichen kommt die
Baumart Eiche in öffentlichen Anlagen häufig vor. Verantwortlich für die
Überwachungs-, Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sind grundsätzlich die
Eigentümer oder andere Verfügungsberechtigte der Grundstücke, auf denen die mit
Eichenprozessionsspinnern befallenen Bäume stehen. Besteht die Möglichkeit
einer Gesundheitsgefährdung von Personen, so haben sie im Rahmen der ihnen
obliegenden Verkehrssicherungspflicht auf eigene Kosten geeignete
Gefahrenabwehrmaßnahmen zu treffen. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Schutz
vor Gesundheitsgefährdungen durch Eichenprozessionsspinner obliegt den nach §
89 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes
Sachsen-Anhalt bestimmten Behörden (Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde). Eine
nachhaltige Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern erfordert in vielen Fällen
ein abgestimmtes Vorgehen unter Gesundheits- und Pflanzenschutzaspekten
innerhalb und zwischen den betroffenen Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden. Die
Koordination aller zu treffenden Maßnahmen zum Schutz vor
Gesundheitsgefährdungen durch die Ausbreitung von Eichenprozessionsspinnern
liegt beim Landkreis Stendal.
Im Gebiet der Einheitsgemeinde
wurden Im Jahr 2022 ca. 1500 Bäume vom Boden aus behandelt und ca. 25 ha. aus
der Luft. Der Einsatz dieses Jahr hat zu guten Resultaten geführt. Ein erhöhter
Anstieg der Population ist nicht zu verzeichnen. Hilfreich in diesem
Zusammenhang sind zum einen die Zusammenarbeit mit dem Landkreis und zum
anderen der Erfahrungsaustausch mit den anderen Gemeinden.
Die Kosten für die Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners betragen für das Jahr 2023 ca. 40.000 €. Im
Haushaltsjahr 2022 wurden die Kosten für die Bekämpfung mit 50.000 € angesetzt.
Für die Bekämpfung 2022 beteiligt sich das Landesamt für Verbraucherschutz mit
63,76 % an den Gesamtkosten der Bekämpfung. Aus diesem Grund werden für die
Bekämpfung 2022 der Einheitsgemeinde keine Mehraufwendungen entstehen. Zum
derzeitigen Zeitpunkt gibt es keine Aussage des Landes, ob für die Bekämpfung
2023 Landesmittel zur Verfügung gestellt werden können. Um der Population
entgegenzuwirken und insbesondere die gesundheitlichen Gefahren abzuwehren, ist
der Umfang der Bekämpfung beizubehalten. Die Datenerhebung zur Anmeldung für
die Bekämpfung 2023 wird bis zum 02.09.2022 erfolgen und dem Landkreis
gemeldet.
Da die Zahlen der gemeldeten Bäume
bzw. Flächen vergleichbar sind mit 2022, werden die Kosten für die Bekämpfung
im Jahr 2022 ähnlich sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Die voraussichtlichen Kosten für
die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners belaufen sich auf ca. 45.000 EUR
im Jahr 2023. Die Haushaltsmittel sind in dieser Höhe für das Haushaltsjahr
2023 einzuplanen.
Eine evtl. Förderung durch das
Land Sachsen-Anhalt, würde den Gemeindeanteil reduzieren.
Anlagen:
Koordinierungsvereinbarung mit
Anlagen
______________________________________________________________________
|