Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Auf der Grundlage
der §§ 4 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in
der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (KVG LSA – GVBl. LSA 2014, 288)
und der Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten
(Nutzungsentgeltverordnung – NutzEV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.06.2022
(BGBl. I S. 2562) beschließt der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) für die Nutzung kommunaler Grundstücke
als Standort für Garagen und Fahrzeugstellplätze einen einheitlichen Miet- und
Pachtpreis.
Für die Nutzung
kommunaler Grundstücke werden folgende Entgelte (Miet- und Pachtzins)
festgelegt:
1. kommunaler Grund
und Boden bei privater Garage privat
Jährlich – 31,00 € zzgl.
aktuell gültiger USt (19% = 5,89 €)
2. kommunaler Grund
und Boden je Fahrzeugstellplatz / Parkplatz
monatlich – 12,00 € zzgl. aktuell
gültiger USt (19% = 2,28 €)
3. kommunale
Garagen einschließlich Grund und Boden
Monatlich – 21,00 € zzgl. aktuell
gültiger USt (19% = 3,99 €)
Begründung:
Zum 31.12.2022
endet die Frist zum § 3 Grundsteuergesetz (GrStG) über die Steuerbefreiung für
Grundbesitz bestimmter Rechtsträger. Dies hat zur Folge, dass nach dem Stichtag
sämtliche Miet- und Pachtverträge für Garagen und Fahrzeugstellplätze mit der
aktuellen Umsatzsteuer belegt werden.
Die Erhebung der
Mieten und Pachten (nachfolgend Entgelte genannt) obliegt der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark).
Gegenwärtig werden
in den einzelnen Ortsteilen der Einheitsgemeinde unterschiedliche Miet- und
Pachtzinsen erhoben, welche teils erheblich voneinander abweichen.
Mit einem
einheitlichen Entgelt (Miet- und Pachtpreis) soll der Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in den Ortsteilen der Einheitsgemeinde Rechnung getragen
werden.
Bewegliche Kosten
wie Grundsteuer, Energiekosten u. ä. gehen zu Lasten des Nutzers.
Berechnungsgrundlage
Grundlage bildet
die Nutzungsentgeltverordnung, Verbraucherpreisindex 1948-2021,
Grundstücksmarktbericht- Sachsen-Anhalt 2017 und das nach NutzEV ortsübliche
Entgelt
Zu 1. kommunaler Grund und Boden bei privater
Garage privat
Anzahl 55
gegenwärtiges
Entgelt von 27,61 Euro bis 30,68 Euro – jährlich
Nach NutzEV liegt
der Ansatz bei 30,68 Euro / jährlich aus dem Jahr 1993.
Eine Erhöhung ist nur möglich im Rahmen eines Gutachtens oder vergleichbaren
Grundstücken.
Der Pachtzins von
Privaten liegt der EHG nicht vor. Somit wurde die eigene Pacht zugrunde gelegt.
Die Verwaltung schlägt ein einheitliches Entgelt in Höhe von aufgerundet 31,00
Euro / jährlich zzgl. gesetzlicher USt vor.
Zu 2. kommunaler
Grund und Boden je Fahrzeugstellplatz / Parkplatz
Anzahl 3 Nutzer mit
gesamt 5 Stellplätzen
gegenwärtiges Entgelt – von 7,67 Euro bis 414,12 Euro jährlich (414,12 = 34,51
Euro/monatlich)
Einheitliche
Anpassung auf der Grundlage des Grundstücksmarktbericht LSA aus dem Jahr 2017
Landkreis Stendal – Mietübersicht für Stellplätze
Grundzentren und Dörfer – von 10,00 Euro bis 12,00 Euro / monatlich
Die Verwaltung
schlägt ein einheitliches Entgelt in Höhe von 12,00 Euro / monatlich zzgl.
gesetzlicher USt vor. Das entspricht ein jährliches Entgelt von 144,00 Euro
zzgl. USt.
Zu 3. kommunale
Garagen einschließlich Grund und Boden
Anzahl 3
Gegenwärtiges
Entgelt von 15,00 Euro bis 30,68 Euro – monatlich
Unter
Berücksichtigung das zu 1 gesagten wurde ein Durchschnittwert gebildet.
Die Verwaltung schlägt ein einheitliches Entgelt in Höhe von 21,00 Euro /
monatlich zzgl. gesetzlicher USt vor. Das entspricht ein jährliches Entgelt von
252,00 Euro zzgl. USt.
Bereits
angeschlossene und rechtswirksame Verträge über die Nutzung kommunaler
Grundstücke bestehen weiter. Das jeweilige Entgelt ist diesem Beschluss
anzupassen.
Auf der Grundlage der im Beschluss festgelegten Entgelte sind mit den Nutzern
Verträge abzuschließen.
Der Beschluss tritt
mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft.
Alle vorherigen Beschlüsse, die Mieten und Pacht der Garagen und
Fahrzeugstellplätze betreffend, werden zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt.
Finanzielle Auswirkungen: …… Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen / |
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |