Betreff
1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, Ortsteil Beesewege zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik (gemäß §11 Abs.2 BauNVO) SO PV
Vorlage
BV 293/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

 

-       die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, Ortsteil Beesewege (Stand: 23.02.1994, genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am 27.06.1994) für das in der Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV.

 

-       Die Finanzierung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma SUNfarming GmbH, Zum Wasserwerk 12, 15537 Erkner abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.

 

-       Für die Durchführung der 1. Änderung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einschl. Durchführungsvertrag mit der Firma SUNfarming GmbH, Zum Wasserwerk 12, 15537 Erkner.

 

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Begründung:

Im Flächennutzungsplan der Ortschaft Beesewege sind die in der Anlage ausgewiesenen Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage auf diesen landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkung Beesewege.

Entsprechend der gesetzlichen Systematik ist deshalb dem Grunde nach die Ausweisung von Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO vorgesehen.

Zur Schaffung von Baurecht wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.

Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (Entwicklungsgebot), wird mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu o.g. Vorhaben die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

 

 

Bemerkung:

Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solaranlage Beesewege“ wurde vom Stadtrat am 24.03.2021 unter BV 141/2020 beschlossen. Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes ist erforderlich, da die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans „Solaranlage Beesewege“ bereits beschlossen wurde.

 

Anlagenverzeichnis:

Kartenauszug mit Abgrenzung des Änderungsbereiches

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

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Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:

Das Anhörungsergebnis wird allen Stadträten nach Durchführung der Ortschaftsratssitzung bekanntgegeben.  

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- und Sportförderung:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beratungsergebnis - Hauptausschuss:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.