Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
- die 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Hohenwulsch, Ortsteil Beesewege (Stand: 23.02.1994, genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am
27.06.1994) für das in der Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet
Photovoltaik SO PV.
- Die Finanzierung der 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma SUNfarming GmbH, Zum
Wasserwerk 12, 15537 Erkner abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der 1. Änderung erfolgt
der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einschl. Durchführungsvertrag mit
der Firma SUNfarming GmbH, Zum Wasserwerk 12, 15537 Erkner.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Begründung:
Im
Flächennutzungsplan der Ortschaft Beesewege sind die in der Anlage ausgewiesenen
Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ein privater
Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik
(PV)-Freiflächenanlage auf diesen landwirtschaftlich genutzten Flächen
innerhalb der Gemarkung Beesewege.
Entsprechend der
gesetzlichen Systematik ist deshalb dem Grunde nach die Ausweisung von
Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO vorgesehen.
Zur Schaffung von
Baurecht wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m.
§ 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.
Da Bebauungspläne
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind
(Entwicklungsgebot), wird mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zu o.g. Vorhaben die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Bemerkung:
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solaranlage Beesewege“ wurde vom Stadtrat am 24.03.2021 unter BV 141/2020
beschlossen. Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes ist erforderlich, da
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans „Solaranlage Beesewege“ bereits
beschlossen wurde.
Anlagenverzeichnis:
Kartenauszug mit Abgrenzung des Änderungsbereiches
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
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Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:
Das
Anhörungsergebnis wird allen Stadträten nach Durchführung der
Ortschaftsratssitzung bekanntgegeben.
Beratungsergebnis - Ausschuss für
Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- und Sportförderung:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Hauptausschuss:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |