Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
- die 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Dobberkau (Stand:
23.02.1994, genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am 27.06.1994) für das
in der Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV.
- Die Finanzierung der 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma TÖRMER ENERGY SOLAR 2
GmbH & Co. KG, Motzstraße 2, 39108 Magdeburg abzuschließenden
Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der 1. Änderung erfolgt
der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einschl. Durchführungsvertrag mit
der Firma TÖRMER ENERGY SOLAR 2 GmbH & Co. KG, Motzstraße 2, 39108
Magdeburg.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Im
Flächennutzungsplan der Ortschaft Dobberkau sind die in der Anlage
ausgewiesenen Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ein
privater Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik
(PV)-Freiflächenanlage auf diesen landwirtschaftlich genutzten Flächen
innerhalb der Gemarkung Dobberkau.
Entsprechend der
gesetzlichen Systematik ist deshalb dem Grunde nach die Ausweisung von
Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO vorgesehen.
Zur Schaffung von
Baurecht wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m.
§ 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.
Da Bebauungspläne
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind
(Entwicklungsgebot), wird mit Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zu o.g. Vorhaben die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Kartenauszug mit Abgrenzung des Änderungsbereiches
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |