Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
-
im
Parallelverfahren zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Ortschaft Dobberkau vom 23.02.1994
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Dobberkau“
gemäß § 12 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV.
- Die Finanzierung der Aufstellung des
vorhabenbezogenen B-Plans erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma TÖRMER ENERGY SOLAR 2
GmbH & Co. KG, Motzstraße 2, 39108 Magdeburg abzuschließenden
Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt
der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (§11 BauGB) einschließlich
Durchführungsvertrag (§12 BauGB) mit der Firma TÖRMER ENERGY SOLAR 2 GmbH &
Co. KG, Motzstraße 2, 39108 Magdeburg.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Ein privater Investor, die Firma TÖRMER ENERGY SOLAR 2 GmbH & Co. KG, Motzstraße 2, 39108 Magdeburg,
hat einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das
in der Anlage dargestellte Gebiet gestellt. Der Investor beabsichtigt die
Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage auf diesen landwirtschaftlich genutzten
Flächen innerhalb der Gemarkung Dobberkau. PV-Freiflächenanlagen sind als
bauliche Anlagen im Außenbereich nicht zulässig (§ 35 Abs.1 Nr.8 BauGB).
Zur Schaffung von Baurecht wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.
Während ein Flächennutzungsplan gemäß §§ 5 ff BauGB ein vorbereitender Bauleitplan (Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung) ist, handelt es sich bei einem Bebauungsplan gemäß §§ 8 ff BauGB um einen verbindlichen Bauleitplan (rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung). Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Vorhabenträgers
Kostenübernahmeerklärung
Kartenauszug mit Abgrenzung des Geltungsbereiches
Kartenauszug mit Darstellung der Bodenpunkte im
Geltungsbereich
Belegungsplan
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |