Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
auf der Grundlage des § 99 Abs. 6
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA
S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 6 Abs. 3 Ziffer 9 der
Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der derzeit gültigen
Fassung
die Gewinnbeteiligung der ÖSA Versicherungen
in Höhe von 4.630,00 EUR
anzunehmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagen:
Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- u.
Familienangelegenheiten:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u.
Sportförderung:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Begründung:
Gem. § 99 Abs. 6 KVG LSA i.V.m. § 6 Abs. 3 Ziffer 9
der Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) obliegt die Zuständigkeit für die
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dem Hauptausschuss,
wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 EUR und 5.000,00 EUR liegt.
Finanzielle
Auswirkungen |