Betreff
1. Änderungsatzung zur Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters (Entschädigungssatzung) vom 11.05.2022.
Vorlage
BV 302/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt auf seiner Sitzung am 14.09.2022 die

1.    Änderungsatzung zur Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters (Entschädigungssatzung) vom 11.05.2022.

Die Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt und Gegenstand der Beschlussfassung.

 

Begründung:

 

Die neugefasste Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) wurde von der Landesregierung am 31.05.2022 beschlossen. Die KomBesVO gegelt u.a. die Aufwandsentschädigung gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG LSA). Als eine wesentliche Änderung, gegenüber der bisherigen Rechtslage, wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Hauptverwaltungsbeamten neu geregelt.

Des Weiteren ist im § 6 Abs. 1 Satz 3 KomBesVO geregelt, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung durch Beschluss der Vertretung festzusetzen ist und nicht durch eine Satzungsregelung.

Da die Höhe der Aufwandsentschädigung bisher in der Entschädigungssatzung festgesetzt ist, muss die Entschädigungssatzung geändert und die Regelung entfernt werden.

In der Folge ist die Höhe der Aufwandsentschädigung durch Beschluss des Stadtrates festzusetzen.

Anlage: 1. Änderungssatzung

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.