Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt auf seiner Sitzung am 14.09.2022 die
1.
Änderungsatzung
zur Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die
Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters
(Entschädigungssatzung) vom 11.05.2022.
Die
Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt und Gegenstand der Beschlussfassung.
Begründung:
Die neugefasste Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) wurde von der
Landesregierung am 31.05.2022 beschlossen. Die KomBesVO gegelt u.a. die Aufwandsentschädigung
gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG LSA). Als eine
wesentliche Änderung, gegenüber der bisherigen Rechtslage, wurde die Höhe der
Aufwandsentschädigung für die Hauptverwaltungsbeamten neu geregelt.
Des Weiteren ist im § 6 Abs. 1 Satz 3 KomBesVO geregelt, dass die Höhe
der Aufwandsentschädigung durch Beschluss der Vertretung festzusetzen ist und
nicht durch eine Satzungsregelung.
Da die Höhe der Aufwandsentschädigung bisher in der
Entschädigungssatzung festgesetzt ist, muss die Entschädigungssatzung geändert
und die Regelung entfernt werden.
In der Folge ist die Höhe der Aufwandsentschädigung durch Beschluss des
Stadtrates festzusetzen.
Anlage: 1.
Änderungssatzung
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |