Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Beschluss:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, dass der Bürgermeisterin die
Aufwandsentschädigung nach § 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3
Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) in Höhe von monatlich
………..…. EUR gewährt
wird.
Begründung:
Die Neufassung der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) wurde von der
Landesregierung am 31. Mai 2022 beschlossen und trat am 01. Juli 2022 in Kraft.
§ 7 Abs. 3 KomBesVO gegelt wie bisher, die Gewährung der
Aufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Landesbesoldungsgesetz (LBesG
LSA) in pauschalierter Höhe innerhalb des festgesetzten Rahmens. Die Höhe der
Aufwandsentschädigung für Hauptverwaltungsbeamte beträgt, bei einer
Einwohnerzahl vom 5.001 bis 10.000, monatlich 210 bis 280 EUR (alt 82 bis 103
EUR). Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist nach § 6 Abs. 1 Satz 3 KomBesVO
durch Beschluss von der Vertretung festzusetzen.
Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung ergibt sich aus der
Aufgabenstellung kraft Gesetz und deckt besondere Aufwendungen für die
Repräsentation und Außenvertretung der Kommune, die als solche nicht bereits
durch die Dienstbezüge aus dem übertragenen Amt abgegolten sind. Dies
beinhaltet insbesondere im gesellschaftlichen Umgang übliche Aufwendungen, die
nicht ausschließlich der Privatsphäre der Hauptverwaltungsbeamtin zuzurechnen
sind (z.B. Bewirtung und Präsente von Amtskollegen und Mitarbeiter, Spenden zu
mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken, Besuch von Eröffnungen, Einweihungen,
Empfängen sowie kulturellen Veranstaltungen außerhalb eines dienstlichen
Rahmens; Mehraufwendungen für Kleidung sowie Aufwendungen für Arbeitszimmer).
Der § 7 Abs. 1 S. 3 KomBesVO bestimmt, dass, solange die Vertretung die
Höhe der Aufwandsentschädigung noch nicht festgesetzt hat, der Mindestbetrag
der Aufwandsentschädigung in Höhe von 210 EUR ab 01. Juli 2022 gewährt wird.
Die Aufwandsentschädigung wird mit der Besoldung monatlich im Voraus
gezahlt und ist im Haushaltsplan auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bis einschl. Juni 2022 betrug die Höhe der Aufwandsentschädigung 100 EUR
monatlich.
Ausgehend von der Mindestentschädigung, belaufen sich die Mehrausgaben
im Jahr 2022 auf 660 EUR.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |