Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
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die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Biesenthal“ gemäß
§ 12 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV für den in der Anlage
dargestellten Geltungsbereich nördlich der Ortslage Biesenthal.
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Die
Finanzierung der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans erfolgt auf der
Grundlage einer zwischen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der
Firma Bürgersolarpark Biesenthal GmbH & Co. KG, Im Dorfe 6, 39629 Bismark
OT Biesenthal abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.
Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (§11 BauGB) einschließlich Durchführungsvertrag (§12 BauGB) mit der Firma Bürgersolarpark Biesenthal GmbH & Co. KG, Im Dorfe 6, 39629 Bismark OT Biesenthal
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |