Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
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die Abwägung im Rahmen des Verfahrens für die 1.
Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch zur
Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4
BauNVO.
- Die während der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2022 bis zum 03.06.2022 vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen.
- Die ausführliche Abwägungstabelle vom 05. Oktober 2022 ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Die im Rahmen des Verfahrens für die 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Hohenwulsch zur Ausweisung
einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO
eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen wurden in Form der
vorliegenden Abwägungstabelle vom 05. Oktober 2022 in der Verwaltung vorberaten
und abgestimmt.
Ergänzungen, Redaktionelle Änderungen und
Handlungserfordernisse entsprechend der Abwägungstabelle werden in die
Endfassung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes eingearbeitet.
Finanzielle
Auswirkungen: keine Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschlag vom 05.10.2022 |