Betreff
Abwägungsbeschluss für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO
Vorlage
BV 330/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

-       die Abwägung im Rahmen des Verfahrens für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.

 

-       Die während der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2022 bis zum 03.06.2022 vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen.

 

-       Die ausführliche Abwägungstabelle vom 05. Oktober 2022 ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Die im Rahmen des Verfahrens für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen wurden in Form der vorliegenden Abwägungstabelle vom 05. Oktober 2022 in der Verwaltung vorberaten und abgestimmt.

Ergänzungen, Redaktionelle Änderungen und Handlungserfordernisse entsprechend der Abwägungstabelle werden in die Endfassung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes eingearbeitet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

Anlagenverzeichnis:

Abwägungsvorschlag vom 05.10.2022