Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
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die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes
der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S)
Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der dazugehörigen
Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 1.
Änderung des Teilflächennutzungsplanes dem Landkreis Stendal als höhere
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Nach Erteilung der Genehmigung ist diese dann nach § 6 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Das Verfahren zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes
der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S)
Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVOwurde mit dem Beschluss
des Stadtrates vom 04.03.2020 eingeleitet. Die vorliegende Fassung wird durch
das Abwägungsergebnis ergänzt und ist das Ergebnis aus der Behörden- und
Trägerbeteiligung sowie Offenlegung des Entwurfes in der Zeit vom 02.05.2022
bis zum 03.06.2022.
Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen. Die
Ergänzungen, redaktionellen Änderungen und Handlungserfor-dernisse werden
berücksichtigt und finden Eingang in das Planverfahren.
Nach erfolgtem Feststellungsbeschluss des Stadtrates soll die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes zur Genehmigung eingereicht werden.
Die 1. Änderung des TFNP bedarf nach § 6 Abs. 1 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, hier der Landkreis Stendal.
Nach der Genehmigung ist die 1. Änderung des TFNP ortsüblich bekannt zu machen, erst damit wird dieser gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
keine Empfehlung
der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |