Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …
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den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, bestehend aus Planzeichnung
(Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) mit der dazugehörigen Begründung/Umweltbericht nach § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen: /
Begründung:
Das Verfahren zur Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch wurde mit dem Beschluss des
Stadtrates vom 04.03.2020 eingeleitet. Der Entwurf der vorliegenden Fassung
wird durch das Abwägungsergebnis ergänzt und ist das Ergebnis aus der Behörden-
und Trägerbeteiligung sowie Offenlegung des Entwurfes in der Zeit vom
02.05.2022 bis zum 03.06.2022.
Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen. Die
Ergänzungen, redaktionellen Änderungen und Handlungserfor-dernisse werden berücksichtigt
und finden Eingang in das Planverfahren.
Nach erfolgtem Satzungsbeschluss des Stadtrates soll der Bebauungsplan „PV-Anlage Hohenwulsch“ nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.
Der Bebauungsplan wird am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |