Betreff
Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch
Vorlage
BV 333/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …

 

-       den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) mit der dazugehörigen Begründung/Umweltbericht nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen: /

 

 


Begründung:

Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch wurde mit dem Beschluss des Stadtrates vom 04.03.2020 eingeleitet. Der Entwurf der vorliegenden Fassung wird durch das Abwägungsergebnis ergänzt und ist das Ergebnis aus der Behörden- und Trägerbeteiligung sowie Offenlegung des Entwurfes in der Zeit vom 02.05.2022 bis zum 03.06.2022.

Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen. Die Ergänzungen, redaktionellen Änderungen und Handlungserfor-dernisse werden berücksichtigt und finden Eingang in das Planverfahren.

Nach erfolgtem Satzungsbeschluss des Stadtrates soll der Bebauungsplan „PV-Anlage Hohenwulsch“ nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.

Der Bebauungsplan wird am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: /

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.