Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
die Nutzungs- und
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen, der
Technik und des Inventars der Stadt Bismark (Altmark)
Die Anlage „Entgelttarife“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Die
Nutzungsentgeltordnung wurde letztmalig am 19.11.2014 mit Inkrafttreten zum
01.01.2015 vom Stadtrat beschlossen. Hintergrund war das Auslaufen des
Ortsrechts der ehemals selbstständigen Gemeinden zum 31.12.2014. Im Rahmen der
Beschlussfassung wurden die einzelnen Regelungen der ehemals selbstständigen
Gemeinden in einer Nutzungs- und Entgeltordnung zusammengefasst. Eine
Preisangleichung wurde nicht vorgenommen.
Die Überarbeitung
der Entgeltordnung ergibt sich aus der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für
einzelne Leistungen zum 01.01.2023. Vor diesem Hintergrund wurde eine
allgemeine Anpassung der Entgelte sowie eine Festlegung zur Erhebung von
Betriebskosten, auf Grund der gegenwärtigen Strom- und Gassituation
favorisiert.
Im Rahmen der Vorbereitung der Beschlussfassung wurde sich mehrheitlich
dafür ausgesprochen eine 10 % Kostenerhöhung zzgl.
Betriebskosten vorzunehmen.
Des Weiteren soll einheitlich ein unterschiedliches Entgelt für Einwohner
und Auswärtige für alle DGH eingeführt werden.
Es wurde festgelegt, dass die Vereine weiterhin die DGH kostenfrei nutzen
dürfen, d.h. auch keine Betriebskosten im Rahmen einer Nutzung entrichten.
Im Rahmen der Betriebskosten pauschale wurde sich auf zwei Varianten
verständigt.
- Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, wo dies möglich ist
- Pauschalbetrag nach Größenklassen und Sommer-Winterzeit
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |