Betreff
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Inanapsruchnahme der öffentlichen Einrichtungen, der Technik und es Inventars der Stadt Bismark (Altmark)
Vorlage
BV 334/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen, der Technik und des Inventars der Stadt Bismark (Altmark)
Die Anlage „Entgelttarife“ ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

Die Nutzungsentgeltordnung wurde letztmalig am 19.11.2014 mit Inkrafttreten zum 01.01.2015 vom Stadtrat beschlossen. Hintergrund war das Auslaufen des Ortsrechts der ehemals selbstständigen Gemeinden zum 31.12.2014. Im Rahmen der Beschlussfassung wurden die einzelnen Regelungen der ehemals selbstständigen Gemeinden in einer Nutzungs- und Entgeltordnung zusammengefasst. Eine Preisangleichung wurde nicht vorgenommen.

Die Überarbeitung der Entgeltordnung ergibt sich aus der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für einzelne Leistungen zum 01.01.2023. Vor diesem Hintergrund wurde eine allgemeine Anpassung der Entgelte sowie eine Festlegung zur Erhebung von Betriebskosten, auf Grund der gegenwärtigen Strom- und Gassituation favorisiert.

Im Rahmen der Vorbereitung der Beschlussfassung wurde sich mehrheitlich dafür ausgesprochen eine 10 % Kostenerhöhung zzgl. Betriebskosten vorzunehmen.

Des Weiteren soll einheitlich ein unterschiedliches Entgelt für Einwohner und Auswärtige für alle DGH eingeführt werden. 

Es wurde festgelegt, dass die Vereine weiterhin die DGH kostenfrei nutzen dürfen, d.h. auch keine Betriebskosten im Rahmen einer Nutzung entrichten.

Im Rahmen der Betriebskosten pauschale wurde sich auf zwei Varianten verständigt.
- Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, wo dies möglich ist
- Pauschalbetrag nach Größenklassen und Sommer-Winterzeit

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.