Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
den
Kameraden Matthias Kminek zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Holzhausen zu berufen und ernennt ihn unter
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom
24.11.2022 – 23.11.2028.
Begründung:
Gemäß
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni
2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung
des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete
Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Entsprechend
der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Der
Kamerad Matthias Kminek wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Holzhausen
bei
der Vorschlagswahl am 30.09.2022 für die Ausübung der Funktion des
„Ortswehrleiters“ erneut vorgeschlagen. Von 10 anwesenden Kameraden erhielt er
10 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion weiterhin zu
übernehmen und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen.
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