Betreff
Berufung und Vereidigung des Ortswehrleiters der OFW Holzhausen
Vorlage
BV 343/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

den Kameraden Matthias Kminek zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Holzhausen zu berufen und ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom 24.11.2022 – 23.11.2028.

 

 

Begründung:

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.

 

Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Entsprechend der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Der Kamerad Matthias Kminek wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Holzhausen

bei der Vorschlagswahl am 30.09.2022 für die Ausübung der Funktion des „Ortswehrleiters“ erneut vorgeschlagen. Von 10 anwesenden Kameraden erhielt er 10 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion weiterhin zu übernehmen und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen.