Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
… auf Grund des § 56 des Wassergesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492) in der derzeit
geltenden Fassung, der §§ 2, 5, 8, 11, 36 und 45 des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni
2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1 und 2 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 13. Dezember
1996 in der derzeit geltenden Fassung die dem Beschluss beiliegende
Satzung
der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge
der Unterhaltungsverbände „Milde/Biese“ und „Uchte“.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
______________________________________________________________________
Anlagen:
Satzung der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Milde/Biese“ und „Uchte“.
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |