Betreff
Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Milde/Biese" und "Uchte"
Vorlage
BV 345/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

… auf Grund des § 56 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492) in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 2, 5, 8, 11, 36 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 13. Dezember 1996 in der derzeit geltenden Fassung die dem Beschluss beiliegende

 

Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Milde/Biese“ und „Uchte“.

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Milde/Biese“ und „Uchte“.

 

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.