Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …
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dem
Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB
zwischen der Stadt Bismark (Altmark) und der Firma R3C Solarkraftwerke GmbH,
Oberstraße 33, 39629 Bismark OT Dobberkau zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Hohenwulsch in der vorliegenden Fassung vom November 2022 zuzustimmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch wurde mit dem Beschluss des Stadtrates vom 04.03.2020 eingeleitet.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag.
In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB, d.h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben (PV-Anlage Hohenwulsch) zu realisieren.
Anlagenverzeichnis:
Durchführungsvertrag, November 2022
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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