Betreff
Beschluss über den Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch
Vorlage
BV 346/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …

 

-       dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Bismark (Altmark) und der Firma R3C Solarkraftwerke GmbH, Oberstraße 33, 39629 Bismark OT Dobberkau zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch in der vorliegenden Fassung vom November 2022 zuzustimmen.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Begründung:

Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Hohenwulsch“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch wurde mit dem Beschluss des Stadtrates vom 04.03.2020 eingeleitet.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag.

In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB, d.h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben (PV-Anlage Hohenwulsch) zu realisieren.

Anlagenverzeichnis:

Durchführungsvertrag, November 2022

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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