Betreff
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, Ortsteil Beesewege zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs.
Vorlage
BV 352/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) billigt den Entwurf der 1. Änderung des Teilflächen-nutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, Ortsteil Beesewege zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO in der Fassung vom 05.01.2023 samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und bestimmt diese und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage.

Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Begründung:

Der vorliegende Beschluss ist der nächste Verfahrensschritt im eingeleiteten Bauleitplanverfahren (Änderungsbeschluss: BV 293/2022 vom 14.09.2022)

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf 1. Änderung TFNP einschl. Begründung und Umweltbericht

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

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