Betreff
Bestimmung des Wahltages und des Stichwahltages einschließlich Wahlzeit für die Bürgermeisterwahl 2023 in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Vorlage
BV 353/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 und Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) in der zuletzt gültigen Fassung in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zuletzt gültigen Fassung:

Die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) wird am
Sonntag 08. Oktober 2023 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
durchgeführt.

Eine erforderliche Stichwahl wird am
Sonntag, 05. November 2023 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
durchgeführt.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung: Die Amtszeit der amtierenden Bürgermeisterin Frau Annegret Schwarz beträgt gem. § 61 Abs. 1 KVG LSA sieben Jahre und endet mit Ablauf des 26.01.2024. Entsprechend § 63 Abs. 1 KVG LSA hat die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Bei der Festlegung des Wahltermins ist eine gegeben falls notwendige Stichwahl zu berücksichtigen. Eine Stichwahl findet gem. § 30a Abs. 3 KWG LSA frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt.

Auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 KWG LSA bestimmt die Vertretung den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten. Entsprechend § 5 Abs. 3 KWG LSA muss der Wahltag ein Sonntag sein.

Der § 68 a Abs. 1 KWG LSA schreibt fest, dass es sich bei Wahlen um Ausschlussfristen handelt. Sie ändern sich auch nicht, wenn die Frist auf einen gesetzlichen Feiertag fällt.

Eine Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wäre somit in der Zeit vom 26.07.2023 bis zum 26.12.2023 möglich.

Unter Berücksichtigung der Ferien, Feiertage und Adventszeit wird von Seiten der Verwaltung Sonntag der 08.10.2023 als Termin für die Hauptwahl und Sonntag der 05.11.2023 als Termin für die Stichwahl empfohlen. Die Wahlhandlung erfolgt jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: /

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.