Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 und Abs. 3
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) in der zuletzt gültigen Fassung
in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zuletzt
gültigen Fassung:
Die Wahl zur
Bürgermeisterin / zum Bürgermeister in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) wird am
Sonntag 08. Oktober 2023 in der Zeit von
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
durchgeführt.
Eine erforderliche
Stichwahl wird am
Sonntag, 05. November 2023 in der Zeit
von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
durchgeführt.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung: Die Amtszeit der amtierenden
Bürgermeisterin Frau Annegret Schwarz beträgt gem. § 61 Abs. 1 KVG LSA sieben
Jahre und endet mit Ablauf des 26.01.2024. Entsprechend § 63 Abs. 1 KVG LSA hat
die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten frühestens sechs Monate und spätestens
einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Bei der Festlegung des Wahltermins
ist eine gegeben falls notwendige Stichwahl zu berücksichtigen. Eine Stichwahl
findet gem. § 30a Abs. 3 KWG LSA frühestens am zweiten und spätestens am
vierten Sonntag nach der Wahl statt.
Auf der Grundlage
von § 5 Abs. 2 KWG LSA bestimmt die Vertretung den Wahltag und die Wahlzeit für
die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten. Entsprechend § 5 Abs. 3 KWG LSA muss der
Wahltag ein Sonntag sein.
Der § 68 a Abs. 1
KWG LSA schreibt fest, dass es sich bei Wahlen um Ausschlussfristen handelt.
Sie ändern sich auch nicht, wenn die Frist auf einen gesetzlichen Feiertag
fällt.
Eine Wahl der
Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wäre somit in der Zeit vom 26.07.2023 bis
zum 26.12.2023 möglich.
Unter
Berücksichtigung der Ferien, Feiertage und Adventszeit wird von Seiten der
Verwaltung Sonntag der 08.10.2023 als Termin für die Hauptwahl und Sonntag der
05.11.2023 als Termin für die Stichwahl empfohlen. Die Wahlhandlung erfolgt
jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |