Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
auf der Grundlage des § 99 Abs. 6
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA
S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 6 Abs. 3 Ziffer 9 der
Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der derzeit gültigen
Fassung
die Zuwendung der Kreissparkasse Stendal
für das 20. Altmärkische Heimatfest
anzunehmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagen:
Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- u.
Familienangelegenheiten:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u.
Sportförderung:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Begründung:
Finanzielle
Auswirkungen |