Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Bismark (Altmark) beschließt, …
Auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 4 des Gesetzes
über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA)
i.V.m. dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt und der Verbandssatzung des
Wasserverbandes Bismark vom 12.10.2004 in der derzeit geltenden Fassung und auf
Vorschlag der Fraktionen – beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark)
als Vertreter
der Stadt Bismark (Altmark) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Bismark
Herrn
Wilfried Knacke (Regenbogen-Fraktion)
Herrn
Michael Raue (AFW)
Herrn
Erik Dähne
(CDU/WGB)
und
als Stellvertreter
der Vertreter der Stadt Bismark (Altmark) in die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Bismark
Herrn
Heinz-Werner Pfister (Regenbogen-Fraktion)
Herrn
Manfred Raatz (AFW)
Herrn
Bernd-Otto Leunig (CDU/WGB)
zu entsenden.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Begründung:
Die
Vertreter/Stellvertreter der Verbandsmitglieder werden für die Dauer der
Wahlperiode der Gemeinderäte gewählt. Somit sind für die 3. Legislaturperiode
des Stadtrates der Stadt Bismark (Altmark) neue Vertreter/Stellvertreter zu wählen.
Die Stadt Bismark
(Altmark) hat gem. § 8 der
Verbandssatzung des Wasserverbandes Bismark je drei Vertreter und drei
Stellvertreter gem. § 11 Abs. 4 GKG LSA i.V.m. § 47 Abs. 1
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Verfahren der Ausschussbildung)
auf Vorschlag der Fraktionen in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagen: /
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