Betreff
Benennung eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Bismark
Vorlage
BV 365/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

Auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) i.V.m. dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt und der Verbandssatzung des Wasserverbandes Bismark vom 12.10.2004 in der derzeit geltenden Fassung und auf Vorschlag der Fraktionen – beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark)

 

als Vertreter der Stadt Bismark (Altmark) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Bismark 

Herrn Wilfried Knacke             (Regenbogen-Fraktion)

Herrn Michael Raue                 (AFW)

Herrn Erik Dähne                     (CDU/WGB)

 

und

 

als Stellvertreter der Vertreter der Stadt Bismark (Altmark) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Bismark

Herrn Heinz-Werner Pfister     (Regenbogen-Fraktion)

Herrn Manfred Raatz                (AFW)

Herrn Bernd-Otto Leunig         (CDU/WGB)

 

zu entsenden.

 

 

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Begründung:

Die Vertreter/Stellvertreter der Verbandsmitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der Gemeinderäte gewählt. Somit sind für die 3. Legislaturperiode des Stadtrates der Stadt Bismark (Altmark) neue Vertreter/Stellvertreter zu wählen.

Die Stadt Bismark (Altmark) hat gem. § 8  der Verbandssatzung des Wasserverbandes Bismark je drei Vertreter und drei Stellvertreter gem. § 11 Abs. 4 GKG LSA i.V.m. § 47 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Verfahren der Ausschussbildung) auf Vorschlag der Fraktionen in die Verbandsversammlung zu entsenden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Anlagen: /

 

 

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