Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Stadt
Bismark (Altmark) beschließt, …
Auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 4 des Gesetzes
über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA)
i.V.m. dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt und der Verbandssatzung des
Wasserverbandes Gardelegen vom 28.01.2011 in der derzeit geltenden
Fassung und auf Vorschlag der Fraktionen – beschließt
der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark)
als Vertreter
der Stadt Bismark (Altmark) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Gardelegen
Herrn
Nico Motejat
Herrn
Erik Dähne
und
als Stellvertreter
der Vertreter der Stadt Bismark (Altmark) in die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Gardelegen
Frau
Elisabeth Habermann
Herrn
Bernd-Otto Leunig
zu entsenden.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Begründung:
Die
Vertreter/Stellvertreter der Verbandsmitglieder werden für die Dauer der
Wahlperiode der Gemeinderäte gewählt. Somit sind für die 2. Legislaturperiode
des Stadtrates der Stadt Bismark (Altmark) neue Vertreter/Stellvertreter zu
wählen.
Die Stadt Bismark
(Altmark) hat gem. § 6 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Gardelegen je
zwei Vertreter und zwei Stellvertreter gem. § 11 Abs. 4 GKG LSA i.V.m. § 47
Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Verfahren der
Ausschussbildung) auf Vorschlag der Fraktionen in die Verbandsversammlung zu
entsenden.
Finanzielle
Auswirkungen: /
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagen: /
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |