Betreff
Benennung eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Gardelegen
Vorlage
BV 366/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

Auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) i.V.m. dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt und der Verbandssatzung des Wasserverbandes Gardelegen vom 28.01.2011 in der derzeit geltenden

Fassung und auf Vorschlag der Fraktionen – beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark)

 

als Vertreter der Stadt Bismark (Altmark) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes

Gardelegen

Herrn Nico Motejat

Herrn Erik Dähne

 

und

 

als Stellvertreter der Vertreter der Stadt Bismark (Altmark) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Gardelegen

Frau Elisabeth Habermann

Herrn Bernd-Otto Leunig

 

zu entsenden.

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Begründung:

Die Vertreter/Stellvertreter der Verbandsmitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der Gemeinderäte gewählt. Somit sind für die 2. Legislaturperiode des Stadtrates der Stadt Bismark (Altmark) neue Vertreter/Stellvertreter zu wählen.

Die Stadt Bismark (Altmark) hat gem. § 6 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Gardelegen je zwei Vertreter und zwei Stellvertreter gem. § 11 Abs. 4 GKG LSA i.V.m. § 47 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Verfahren der Ausschussbildung) auf Vorschlag der Fraktionen in die Verbandsversammlung zu entsenden.

 

Finanzielle Auswirkungen: /

 

Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Anlagen: /

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.