Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage des §
45 Abs. 2 Nr. 6 und Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.
Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der aktuellen Fassung,
beschließt
der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) die folgenden, 1.
Änderungen der Entgeltordnung
für die Freibäder der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) vom 29.03.2022:
Der Punkt I.
Freibad „Kolk“ und Waldschwimmbad Dobberkau/Möllenbeck erhält folgende
Ergänzung und Änderung:
1.
Überschrift - Ergänzung des Wortes „Tageskarte“
2.
Punkt 1 - Ergänzung des Tarifes „Abendkarte ab
17 Uhr - 2,00 €“ für Erwachsene
3.
Punkt 2 - Ergänzung des Tarifes „Abendkarte ab
17 Uhr 1,00 €“ für Kinder
4.
Ersatzlose Streichung des Satzes:
„Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt und verlieren beim
Verlassen des Bades ihre Gültigkeit (keine Tageskarte)“.
…
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Antrag der Fraktion
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |