Betreff
1. Änderung zur Entgeltordnung für die Freibäder der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) vom 29.03.2022
Vorlage
BV 369/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage des § 45 Abs. 2 Nr. 6 und Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der aktuellen Fassung,

 

beschließt der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) die folgenden, 1. Änderungen der Entgeltordnung für die Freibäder der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) vom 29.03.2022:

 

Der Punkt I. Freibad „Kolk“ und Waldschwimmbad Dobberkau/Möllenbeck erhält folgende Ergänzung und Änderung:

1.    Überschrift - Ergänzung des Wortes „Tageskarte“

 

2.    Punkt 1 - Ergänzung des Tarifes „Abendkarte ab 17 Uhr - 2,00 €“ für Erwachsene

 

3.    Punkt 2 - Ergänzung des Tarifes „Abendkarte ab 17 Uhr 1,00 €“ für Kinder

 

4.    Ersatzlose Streichung des Satzes:
„Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt und verlieren beim Verlassen des Bades ihre Gültigkeit (keine Tageskarte)“.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen: Antrag der Fraktion

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.