Betreff
Ausschreibung der Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 2023
Vorlage
BV 373/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung § 30 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), in der derzeit gültigen Fassung sowie § 39 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338) in der derzeit gültigen Fassung:

Die Ausschreibung der Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters (Hauptverwaltungsbeamte i.S. von Abschnitt 2 KVG LSA) in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

wie in der Anlage 1 beigefügt vorzunehmen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen: Öffentliche Bekanntmachung der Stellenausschreibung

 

 


Begründung: Der Stadtrat hat als Wahltermin für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters Sonntag, den 08.10.2023 beschlossen.

Auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 KVG LSA hat die Stellenausschreibung spätestens zwei Monate vor dem Wahltermin zu erfolgen.

Die Einreichungsfrist beginnt gemäß § 30 Abs. 1 KWG LSA am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist wurde mit separatem Beschluss auf Dienstag, den 12.09.2023 festgelegt. Gemäß § 39 Abs. 1 KWO LSA können Bewerbungen bis 18 Uhr des letzten Tages der Einreichungsfrist schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.