Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt
Bismark (Altmark) beschließt auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung § 30 Abs. 1
des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004
(GVBl. LSA S. 92), in der derzeit gültigen Fassung sowie § 39 Abs. 1
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl.
LSA S. 338) in der derzeit gültigen Fassung:
Die Ausschreibung
der Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen
Bürgermeisters (Hauptverwaltungsbeamte i.S. von Abschnitt 2 KVG LSA) in der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
wie in der Anlage 1
beigefügt vorzunehmen.
Die Anlage 1 ist
Bestandteil der Beschlussvorlage.
…
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Öffentliche Bekanntmachung der Stellenausschreibung
Begründung: Der Stadtrat hat als Wahltermin für die
Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters
Sonntag, den 08.10.2023 beschlossen.
Auf der Grundlage
von § 63 Abs. 2 KVG LSA hat die Stellenausschreibung spätestens zwei Monate vor
dem Wahltermin zu erfolgen.
Die
Einreichungsfrist beginnt gemäß § 30 Abs. 1 KWG LSA am Tag nach der
Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist wurde mit separatem
Beschluss auf Dienstag, den 12.09.2023 festgelegt. Gemäß § 39 Abs. 1 KWO LSA
können Bewerbungen bis 18 Uhr des letzten Tages der Einreichungsfrist schriftlich
eingereicht und zurückgenommen werden.
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |