Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
auf der Grundlage des § 99 Abs. 6
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA
S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 6 Abs. 3 Ziffer 9 der
Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der derzeit gültigen
Fassung
die Zuwendung der BST Stendal
in Höhe von 1.000,00 EUR für das 20. Altmärkische Heimatfest
anzunehmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagen:
Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- u.
Familienangelegenheiten:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u.
Sportförderung:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Begründung:
Finanzielle
Auswirkungen |