Betreff
Abwägungsbeschluss für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, Ortsteil Beesewege zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO
Vorlage
BV 385/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …

 

 

-       die Abwägung im Rahmen des Verfahrens für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, OT Beesewege zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.

 

-       Die während der öffentlichen Auslegung vom 06.03.2023 bis zum 11.04.2023 vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen.

 

-       Die ausführliche Abwägungstabelle vom 12. Mai 2023 ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Begründung:

Die im Rahmen des Verfahrens für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, OT Beesewege zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen wurden in Form der vorliegenden Abwägungstabelle vom 12. Mai 2023 in der Verwaltung vorberaten und abgestimmt.

Ergänzungen, Redaktionelle Änderungen und Handlungserfordernisse entsprechend der Abwägungstabelle werden in die Endfassung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes eingearbeitet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

Anlagenverzeichnis:

Abwägungsvorschlag vom 12.05.2023

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.