Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …
- die Abwägung im Rahmen des Verfahrens für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, OT Beesewege zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.
- Die während der öffentlichen Auslegung vom 06.03.2023 bis zum 11.04.2023 vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen.
- Die ausführliche Abwägungstabelle vom 12. Mai 2023 ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Die im Rahmen des Verfahrens für die 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Hohenwulsch, OT Beesewege
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1
Nr. 4 BauNVO eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen
wurden in Form der vorliegenden Abwägungstabelle vom 12. Mai 2023 in der
Verwaltung vorberaten und abgestimmt.
Ergänzungen, Redaktionelle Änderungen und
Handlungserfordernisse entsprechend der Abwägungstabelle werden in die
Endfassung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes eingearbeitet.
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschlag vom 12.05.2023
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |