Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …
- die
1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, OT Beesewege zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1
Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht in der
vorliegenden Fassung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 1.
Änderung des Teilflächennutzungsplanes dem Landkreis Stendal als höhere
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Nach Erteilung der Genehmigung ist diese dann nach § 6 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Das Verfahren zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes
der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, OT
Beesewege zur Ausweisung einer
Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO wurde
mit dem Beschluss des Stadtrates vom 14.09.2022 eingeleitet. Die vorliegende
Fassung wird durch das Abwägungsergebnis ergänzt und ist das Ergebnis aus der
Behörden- und Trägerbeteiligung sowie Offenlegung des Entwurfes in der Zeit vom
06.03.2023 bis zum 11.04.2023.
Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen. Die
Ergänzungen, redaktionellen Änderungen und Handlungserfor-dernisse werden
berücksichtigt und finden Eingang in das Planverfahren.
Nach erfolgtem Feststellungsbeschluss des Stadtrates soll die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes zur Genehmigung eingereicht werden.
Die 1. Änderung des TFNP bedarf nach § 6 Abs. 1 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, hier der Landkreis Stendal.
Nach der Genehmigung ist die 1. Änderung des TFNP ortsüblich bekannt zu machen, erst damit wird dieser gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |