Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der EHG Stadt Bismark (Altmark) beschließt in seiner
Sitzung am 21.06.2023 das vorliegende Gemeindeentwicklungskonzept
„IGEK 2038 – Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) - Altmark pur und mittendrin“
der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Die bestehenden Bauleitplanungen und die in den Dorfentwicklungsplänen
getroffenen gestalterischen Aussagen und Ziele behalten weiterhin ihre
Gültigkeit und werden zum Bestandteil des IGEK erklärt.
Begründung
Das Land Sachsen - Anhalt hat eine Richtlinie für die Gewährung von
Zuwendungen für die Erarbeitung von Integrierten
Gemeinde-Entwicklungs-Konzepten
(IGEK) (RdErl. des MULE vom 1. 11. 2017 – 51-60100, veröffentlicht im MBl. LSA
2018, S. 86, zuletzt geändert durch RdErl. des MWL vom 31.03.2022 (MBl. LSA
2023, S. 18) unter Bezugnahme auf RdErl. des MLU vom 10.07.2015,
veröffentlicht im Mbl. LSA 2016, S. 122.) erlassen.
Ziel des IGEKs ist es, Anpassungserfordernisse und Anpassungsstrategien
in der kommunalen Entwicklung aufzuzeigen. Es soll ein auf 15 Jahre angelegtes
Planungsinstrument für die Einheitsgemeinde entstehen, das als
Orientierungshilfe zur Einordnung von Projekten in den gemeindlichen und
regionalen Zusammenhang dient. Damit soll das IGEK künftig die Grundlage für
öffentliche Förderungen von Investitionsvorhaben sein.
Am 07.06.2021 hat die EHG Stadt Bismark (Altmark) den Zuwendungsbescheid
entsprechend des gestellten Antrages erhalten.
Es wurden in allen Ortsteilen Ortsrundgänge sowie
Bürgerinformationsveranstaltungen und Bürgerwerkstätten durchgeführt und die
betroffenen Themen beraten. In den durchgeführten Facharbeitskreisen und
Lenkungsgruppen wurden alle Handlungsfelder ausführlich beraten und
Themenschwerpunkte festgelegt.
Als neuer Leitspruch der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) wird
künftig – „Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Altmark pur und
mittendrin“ – stehen.
Damit werden die Leitsätze und Entwicklungsziele sowie Handlungsfelder
für die künftige Arbeit effizient zusammengefasst.
Unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange wurde das IGEK
vervollständigt.
Das IGEK ist in der Anlage beigefügt und Bestandteil der
Beschlussfassung.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |