Betreff
Integriertes Gemeindliches Entwicklungskonzept (IGEK) für die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Vorlage
BV 387/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der EHG Stadt Bismark (Altmark) beschließt in seiner Sitzung am 21.06.2023 das vorliegende Gemeindeentwicklungskonzept

„IGEK 2038 – Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Altmark pur und mittendrin“

der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Die bestehenden Bauleitplanungen und die in den Dorfentwicklungsplänen getroffenen gestalterischen Aussagen und Ziele behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden zum Bestandteil des IGEK erklärt.

 

Begründung

Das Land Sachsen - Anhalt hat eine Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Erarbeitung von Integrierten Gemeinde-Entwicklungs-Konzepten (IGEK) (RdErl. des MULE vom 1. 11. 2017 – 51-60100, veröffentlicht im MBl. LSA 2018, S. 86, zuletzt geändert durch RdErl. des MWL vom 31.03.2022 (MBl. LSA 2023, S. 18) unter Bezugnahme auf RdErl. des MLU vom 10.07.2015, veröffentlicht im Mbl. LSA 2016, S. 122.) erlassen.

Ziel des IGEKs ist es, Anpassungserfordernisse und Anpassungsstrategien in der kommunalen Entwicklung aufzuzeigen. Es soll ein auf 15 Jahre angelegtes Planungsinstrument für die Einheitsgemeinde entstehen, das als Orientierungshilfe zur Einordnung von Projekten in den gemeindlichen und regionalen Zusammenhang dient. Damit soll das IGEK künftig die Grundlage für öffentliche Förderungen von Investitionsvorhaben sein.

Am 07.06.2021 hat die EHG Stadt Bismark (Altmark) den Zuwendungsbescheid entsprechend des gestellten Antrages erhalten.

Es wurden in allen Ortsteilen Ortsrundgänge sowie Bürgerinformationsveranstaltungen und Bürgerwerkstätten durchgeführt und die betroffenen Themen beraten. In den durchgeführten Facharbeitskreisen und Lenkungsgruppen wurden alle Handlungsfelder ausführlich beraten und Themenschwerpunkte festgelegt.

Als neuer Leitspruch der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) wird künftig – „Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Altmark pur und mittendrin“ – stehen.

Damit werden die Leitsätze und Entwicklungsziele sowie Handlungsfelder für die künftige Arbeit effizient zusammengefasst.

Unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange wurde das IGEK vervollständigt.

Das IGEK ist in der Anlage beigefügt und Bestandteil der Beschlussfassung.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.