Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
dem Abschluss des Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an
Windenergieanlagen zuzustimmen.
(siehe Mustervertragsentwurf)
Antragsteller:
ENGIE Windpark Querstedt - Badingen Repowering GmbH,
Ella-Baranowsky-Straße 44
10829 Berlin
Vertragsgegenstand:
Die Einheitsgemeinde Stadt
Bismark (Altmark) erhält als betroffene Gemeinde gemäß § 6
Abs. 1 Satz 1 i. V. Absatz 2 EEG 2023 Zuwendungen in anteiliger Höhe des
insgesamt an alle betroffenen Gemeinden zu zahlenden Betrag von 0,2 ct/kWh durch die Nutzerin der 3 neu zu errichtenden
Windenergieanlagen (WEA).
Vergütung:
WEA 1 Anteil Stadt Bismark 99,91 % ca. 11500 MWh * 0,2
ct/kWh = ca. 22.979,30 €/jährlich
WEA 2 Anteil Stadt Bismark 98,52 % ca. 11500 MWh * 0,2
ct/kWh = ca. 22.659,60 €/jährlich
WEA 3 Anteil Stadt Bismark 96,88 % ca. 11500 MWh * 0,2
ct/kWh = ca. 22.282,40 €/jährlich
Gesamtsumme: 67.921,30 €/jährlich
Begründung:
Der Betreiber, die Firma ENGIE Windpark Querstedt -
Badingen Repowering GmbH, plant die Errichtung eines neuen Windparks bestehend
aus 3 Windenergieanlagen (WEA).
Um die Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) am Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen,
wurde durch den Betreiber ein Vertragsentwurf übersandt.
Die Standorte der vom Betreiber geplanten WEA 1 bis 3
im Windpark sind im Lageplan eingezeichnet, der dem Vertragsentwurf als Anlage
1 beigefügt ist.
Eine Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Nr. Abs. 30 EEG
2023 der WEA 1 bis 3 ist voraussichtlich für 2024 vorgesehen. Der Betreiber des
Windparks plant der Einheitsgemeinde Stadt
Bismark (Altmark) einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6
Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 EEG 2023 ab Inbetriebnahme der jeweiligen WEA
verbindlich anzubieten.
Die Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) ist gewillt, das Angebot des Betreibers anzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen: ca. 67.921,30 €/jährlich ab Inbetriebnahme Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt,
der Beschlussvorlage zuzustimmen / |
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Anlagen:
Vertragsentwurf inclusive Lageplan
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |