Betreff
Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Vorlage
BV 417/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, dem Abschluss des Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen zuzustimmen.

(siehe Mustervertragsentwurf)

 

Antragsteller:

ENGIE Windpark Querstedt - Badingen Repowering GmbH, Ella-Baranowsky-Straße 44

10829 Berlin

                        

Vertragsgegenstand:

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) erhält als betroffene Gemeinde gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 i. V. Absatz 2 EEG 2023 Zuwendungen in anteiliger Höhe des insgesamt an alle betroffenen Gemeinden zu zahlenden Betrag von 0,2 ct/kWh durch die Nutzerin der 3 neu zu errichtenden Windenergieanlagen (WEA).

 

Vergütung:

WEA 1 Anteil Stadt Bismark 99,91 % ca. 11500 MWh * 0,2 ct/kWh = ca. 22.979,30 €/jährlich

WEA 2 Anteil Stadt Bismark 98,52 % ca. 11500 MWh * 0,2 ct/kWh = ca. 22.659,60 €/jährlich

WEA 3 Anteil Stadt Bismark 96,88 % ca. 11500 MWh * 0,2 ct/kWh = ca. 22.282,40 €/jährlich

 

Gesamtsumme:  67.921,30 €/jährlich

                    

Begründung: 

Der Betreiber, die Firma ENGIE Windpark Querstedt - Badingen Repowering GmbH, plant die Errichtung eines neuen Windparks bestehend aus 3 Windenergieanlagen (WEA).

 

Um die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) am Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen, wurde durch den Betreiber ein Vertragsentwurf übersandt.

 

Die Standorte der vom Betreiber geplanten WEA 1 bis 3 im Windpark sind im Lageplan eingezeichnet, der dem Vertragsentwurf als Anlage 1 beigefügt ist.

Eine Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Nr. Abs. 30 EEG 2023 der WEA 1 bis 3 ist voraussichtlich für 2024 vorgesehen. Der Betreiber des Windparks plant der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 EEG 2023 ab Inbetriebnahme der jeweiligen WEA verbindlich anzubieten.

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist gewillt, das Angebot des Betreibers anzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 67.921,30 €/jährlich ab Inbetriebnahme

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen / nicht zuzustimmen.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Anlagen:

Vertragsentwurf inclusive Lageplan

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.