Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, die als Anlage beiliegende Fortschreibung
der Anlage 4 „Gerätehäuser“ der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan in der
Fassung der 1. Fortschreibung.
Begründung
Am
17.06.2020 hat der Stadtrat die 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des
Brandschutzbedarfsplans der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
beschlossen (BV 113/2020). Bestanteil dieses Beschlusses ist die Anlage 4
Gerätehäuser. Die Anlage 4 muss anlassbezogen aus folgenden Gründen
aktualisiert werden:
Bezugnehmend auf
Punkt D. 8. Ausstattungskonzeption, verpflichtet sich der Träger des
Brandschutzes die Gerätehäuser der Ortsfeuerwehren laufend zu unterhalten.
Der in der RA
(Stand 2019, Beschlussfassung 2020) dargestellte Bedarf an einem
Gerätehausneubau in der Ortschaft Schinne, wird in den Jahren 2023/2024 DIN-gerecht
realisiert.
Die für den
Fortschreibungszeitraum seit 2020 geplanten Einzelmaßnahmen zur Erhaltung und
Verbesserung der Nutzbarkeit der Gerätehäuser wurden umgesetzt. Darüber hinaus
konnten, insbesondere im Rahmen des „Sonderprogramm zur Förderung von
Zuwendungen kleiner Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern
2023“ zusätzliche Maßnahmen ausgeführt werden. Die Inhalte der
Infrastrukturangaben wurden in Bezug auf Absauganlagen aktualisiert. Die
Darstellung der geplanten Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen wurde an den
aktuellen Bedarf angepasst.
Die
Notwendigkeit zur Fortschreibung der Anlage ergibt sich auch aus dem
entstandenen Platzbedarf der Ortsfeuerwehr Kläden. Die Einsatzabteilung ist in
den Jahren 2020 bis 2023 von 37 auf 44 Einsatzkräfte angewachsen. In der Folge
besteht aktuell ein Platzbedarf in Bezug auf Umkleideräume für Einsatzkräfte.
Der Platzbedarf wird verstärkt durch eine stetig wachsende Kinder- und
Jugendabteilung.
Der
Bedarf an Stellplätzen ist ebenfalls gestiegen. Im Haushaltsjahr 2023 beschafft
die Einheitsgemeinde einen MTW für die Nutzung durch Kammeraden, durch die
Kinder- und Jugendabteilungen der Einheitsgemeinde und zur Nutzung durch den
hauptamtlichen Gerätewart. Dieses Fahrzeug soll im Gerätehaus in Kläden untergestellt
werden. Für den Fall, dass das Bundesfahrzeug LF 16 KatS (Bj. 1993) in den
Folgejahren durch den Bund ersetzt werden sollte, entsteht zusätzlicher
Platzbedarf, da moderne Fahrzeuge im Vergleich deutlich größer sind. Das
Gerätehaus verfügt über eine „Ausbaureserve“ in Form einer freien Toreinfahrt
im „Alten Speicher“. Die Räumlichkeiten wurden bisher als Lager und zur
Unterstellung von Gerätschaften genutzt. Diese Ausbaureserve bietet die
Möglichkeit, einen zusätzlichen Stellplatz für ein Einsatzfahrzeug zu schaffen
sowie weitere Flächen für eine Umkleide zu erschließen.
In
diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das Land Sachsen-Anhalt für
die Jahre 2026 ff Förderprogramm für Baumaßnahmen aufgelegt hat. Gefördert
werden nur Bedarfe die auf der Grundlage einer beschlossenen Risikoanalyse und
Bedarfsplanes festgestellt wurden. Für das Jahr 2026 wurde vorsorglich ein
entsprechender Fördermittelantrag gestellt.
Zur
Finanzierung sind mittelfristig Haushaltsmittel zur Sicherstellung des Eigenanteils
von 50 % zu planen. Dies erfolgt mit der mittelfristigen Finanzplanung des
Haushaltes 2024.
Die
aktualisierte Anlage wird der Fach- und Rechtsaufsicht parallel zur
Sitzungsfolge zur Kenntnis gegeben. Die grundsätzlichen Aussagen und
Feststellungen der 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des
Brandschutzbedarfsplans der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) (BV
113/2020) bleiben bestehen.
Dem
Beschlussvorschlag ist die aktualisierte „Anlage 4 Gerätehäuser“ beigefügt. Die
bildliche Darstellung der Gerätehäuser hat sich nicht verändert und ist der
Anlage nicht beigefügt.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
______________________________________________________________________
Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |