Betreff
Fortschreibung der Anlage 4 „Gerätehäuser“ der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan in der Fassung der 1. Fortschreibung.
Vorlage
BV 418/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, die als Anlage beiliegende Fortschreibung der Anlage 4 „Gerätehäuser“ der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan in der Fassung der 1. Fortschreibung.

 

Begründung

Am 17.06.2020 hat der Stadtrat die 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschlossen (BV 113/2020). Bestanteil dieses Beschlusses ist die Anlage 4 Gerätehäuser. Die Anlage 4 muss anlassbezogen aus folgenden Gründen aktualisiert werden:

 

Bezugnehmend auf Punkt D. 8. Ausstattungskonzeption, verpflichtet sich der Träger des Brandschutzes die Gerätehäuser der Ortsfeuerwehren laufend zu unterhalten.

 

Der in der RA (Stand 2019, Beschlussfassung 2020) dargestellte Bedarf an einem Gerätehausneubau in der Ortschaft Schinne, wird in den Jahren 2023/2024 DIN-gerecht realisiert.

 

Die für den Fortschreibungszeitraum seit 2020 geplanten Einzelmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Nutzbarkeit der Gerätehäuser wurden umgesetzt. Darüber hinaus konnten, insbesondere im Rahmen des „Sonderprogramm zur Förderung von Zuwendungen kleiner Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern 2023“ zusätzliche Maßnahmen ausgeführt werden. Die Inhalte der Infrastrukturangaben wurden in Bezug auf Absauganlagen aktualisiert. Die Darstellung der geplanten Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen wurde an den aktuellen Bedarf angepasst.

 

Die Notwendigkeit zur Fortschreibung der Anlage ergibt sich auch aus dem entstandenen Platzbedarf der Ortsfeuerwehr Kläden. Die Einsatzabteilung ist in den Jahren 2020 bis 2023 von 37 auf 44 Einsatzkräfte angewachsen. In der Folge besteht aktuell ein Platzbedarf in Bezug auf Umkleideräume für Einsatzkräfte. Der Platzbedarf wird verstärkt durch eine stetig wachsende Kinder- und Jugendabteilung.

 

Der Bedarf an Stellplätzen ist ebenfalls gestiegen. Im Haushaltsjahr 2023 beschafft die Einheitsgemeinde einen MTW für die Nutzung durch Kammeraden, durch die Kinder- und Jugendabteilungen der Einheitsgemeinde und zur Nutzung durch den hauptamtlichen Gerätewart. Dieses Fahrzeug soll im Gerätehaus in Kläden untergestellt werden. Für den Fall, dass das Bundesfahrzeug LF 16 KatS (Bj. 1993) in den Folgejahren durch den Bund ersetzt werden sollte, entsteht zusätzlicher Platzbedarf, da moderne Fahrzeuge im Vergleich deutlich größer sind. Das Gerätehaus verfügt über eine „Ausbaureserve“ in Form einer freien Toreinfahrt im „Alten Speicher“. Die Räumlichkeiten wurden bisher als Lager und zur Unterstellung von Gerätschaften genutzt. Diese Ausbaureserve bietet die Möglichkeit, einen zusätzlichen Stellplatz für ein Einsatzfahrzeug zu schaffen sowie weitere Flächen für eine Umkleide zu erschließen.

 

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das Land Sachsen-Anhalt für die Jahre 2026 ff Förderprogramm für Baumaßnahmen aufgelegt hat. Gefördert werden nur Bedarfe die auf der Grundlage einer beschlossenen Risikoanalyse und Bedarfsplanes festgestellt wurden. Für das Jahr 2026 wurde vorsorglich ein entsprechender Fördermittelantrag gestellt.

 

Zur Finanzierung sind mittelfristig Haushaltsmittel zur Sicherstellung des Eigenanteils von 50 % zu planen. Dies erfolgt mit der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes 2024.

 

Die aktualisierte Anlage wird der Fach- und Rechtsaufsicht parallel zur Sitzungsfolge zur Kenntnis gegeben. Die grundsätzlichen Aussagen und Feststellungen der 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) (BV 113/2020) bleiben bestehen.

 

Dem Beschlussvorschlag ist die aktualisierte „Anlage 4 Gerätehäuser“ beigefügt. Die bildliche Darstellung der Gerätehäuser hat sich nicht verändert und ist der Anlage nicht beigefügt.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.